Pirmasens Leinenpflicht-Kontrollen: Hundebesitzer über erhöhtes Verwarnungsgeld erstaunt

In Pirmasens gibt es Flächen, wo Hunde frei laufen dürfen, am Eisweiher, im Neufferpark, an der Fröhnstraße sowie im Alten Fried
In Pirmasens gibt es Flächen, wo Hunde frei laufen dürfen, am Eisweiher, im Neufferpark, an der Fröhnstraße sowie im Alten Friedhof.

Das Ordnungsamt kontrolliert wieder verstärkt die Leinenpflicht für Hunde im Stadtgebiet. Erwischte Hundebesitzer erstaunt dabei die Höhe des Verwarnungsgeldes von 50 Euro für einen nicht angeleinten Hund. Für Verärgerung sorgt zudem, dass nirgends öffentlich einsehbar ist, was bei Verstößen zu zahlen ist. Das soll sich jetzt ändern.

Die Freilaufflächen für Hunde an der Fröhnstraße, im Neufferpark sowie am Eisweiher haben sich nach Ansicht der Pressestelle im Rathaus bewährt. Allerdings hat die Zügellosigkeit auf der ausgewiesenen Fläche speziell am Eisweiher wohl nicht wenige Hundebesitzer animiert, auch direkt daneben ihre Hunde frei herumrennen zu lassen. Entsprechende Beschwerden hätten das Ordnungsamt erreicht, weshalb dort ein Kontrollschwerpunkt in den vergangenen Wochen war, wie Talea Meenken von der Pressestelle des Rathauses mitteilt. Beamte in Zivil waren öfter unterwegs und wurden auch fündig.

Ohne öffentliche Information wurden allerdings die Tarife für erwischte Hundehalter geändert. Während vor wenigen Jahren ein freilaufender Hund noch 15 Euro Verwarnungsgeld kostete, was später auf 25 Euro erhöht wurde, sind es jetzt 50 Euro. Das sorgt für Verärgerung unter Hundehaltern am Eisweiher, die sich zudem aufregen, dass nirgends auf der städtischen Internetseite oder auf einem Aushang im Rathaus nachzulesen ist, was für welches Delikt an Verwarnung gezahlt werden muss. „Willkür“ bei der Bemessung der Bußen wird von den Hundebesitzern unterstellt. Einer, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, sieht sogar amtliche Pflichten zur Unterrichtung der Bürger verletzt.

Stadt verspricht Veröffentlichung

Meenken verweist auf die Notwendigkeit der Kontrollen, da viele Hundehalter ihre Tiere gar nicht anmeldeten, um die Steuer zu sparen. Außerdem sei die Leinenpflicht nötig, um Gefahren für Passanten oder den Straßenverkehr durch freilaufende Hunde zu vermeiden. Zudem handelt es sich bei der kontrollierten Fläche am Eisweiher um eine Spielwiese, wo normalerweise Ball gespielt werden soll. Wer seinen Vierbeiner frei rennen lassen wolle, finde am Eisweiher, im Neufferpark oder an der Fröhnstraße sowie auf einer Fläche im Alten Friedhof genug Gelegenheiten.

Der Verwarnungskatalog des Ordnungsamtes für Hundebesitzer umfasst neben den 50 Euro für freilaufende Hunde noch den Tatbestand des Führens eines Hundes, ohne dazu in der Lage zu sein. Das kostet 15 Euro, wenn beispielsweise ein komplett betrunkener Mensch mit Hund erwischt wird oder ein kleines Kinder mit einer Dogge spazierengeht. Der fehlende Hundekotbeutel oder die fehlende Hundesteuermarke werden mit 20 Euro berechnet. Richtig teuer wird es, wenn die Vollzugsbeamten einen Halter erwischen, der das Häufchen seines Hundes nicht wegmacht. Das kostet stolze 100 Euro.

Die Beschwerde wegen der fehlenden Transparenz nimmt die Pressestelle auf und verspricht, die Beträge auf der Internetseite der Stadtverwaltung zu veröffentlichen.

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