Pirmasens „Mein Leben ist ein Schlag ins Gesicht“

Zwei Jahre und acht Monate Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Diebstahls in fünf Fällen lautete das Urteil des Schöffengerichts Pirmasens am Donnerstag für einen 44-jährigen Mann, der zuletzt im Betreuten Wohnen in Pirmasens lebte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Staatsanwalt hatte ihm vorgeworfen, im November und Dezember 2015 in Pirmasens fünfmal gewerbsmäßig Diebstähle begangen zu haben und dabei viermal in Gebäude eingebrochen zu sein. Aus zwei Gaststätten, drei Firmen und einer Behinderten-Stiftung habe er Bargeld, Laptops, Telefone, Stempel, Stempelkissen, USB-Sticks, Kös, Bohrmaschine und Schlüssel entwendet. Eine Schließanlage habe ausgewechselt werden müssen, wodurch ein größerer Schaden entstanden sei. Der Angeklagte war zum größten Teil geständig, nur an den Einbruch in einen Firmenkomplex konnte er sich nicht erinnern. Im Hinblick auf das in seiner Wohnung gefundene Diebesgut und der von ihm stammenden Blutspur meinte er: „Also muss ich dort gewesen sein.“ Dass ein Dritter die Sachen bei ihm deponiert habe, schloss er aus. Bei der Stiftung habe die Tür etwas offen gestanden, so dass er ohne Einbruch hineingelangt sei. Er habe Geld für seine Heroinsucht gebraucht, begründete der von Hartz-IV lebende 44-Jährige freimütig. Bei seinem letzten Einbruch – in ein Restaurant – sprang er auf der Flucht vor der Polizei aus etwa sechs Metern Höhe aus einem Fenster und zog sich einen komplizierten Mittelfußbruch zu. So wurde er geschnappt. Die Ärzte im Krankenhaus hätten von einer möglichen Fußamputation gesprochen. Das habe ihm einen Schock versetzt, er habe freiwillig eine Entgiftung gemacht und sei derzeit in einer stationären Suchttherapie, berichtete der Angeklagte. Mit etwa 13 Jahren habe er angefangen, Alkohol zu trinken, und mit 23 Jahren sei er von Heroin abhängig geworden. Eine frühere Therapie habe er abgebrochen und während eines Methadon-Programms weiterhin Rauschmittel konsumiert, gestand er. „Ich habe mich als Versager gefühlt“, deshalb habe er zwei Ausbildungen gemacht, darin aber nicht Fuß gefasst. Das Gericht unter Vorsitz von Mark Edrich billigte dem Angeklagten wegen seiner Drogensucht verminderte Steuerungsfähigkeit zu, wie vom Verteidiger angeregt. Eine Geldstrafe komme aber angesichts seiner 22 Vorstrafen nicht in Betracht. Auch habe er die Taten unter laufender Führungsaufsicht begangen und bisher keine Bewährung durchgestanden. „Es wäre der größte Fehler, die Therapie abzubrechen“, gab ihm Edrich mit auf den Weg. Der Staatsanwalt hatte ihm mit Blick auf seine abgeschlossenen Ausbildungen und seinen ausgeglichenen Eindruck bescheinigt: „Ich sehe Potenzial, noch etwas aus seinem Leben zu machen“. Er sagte aber auch: „Haftstrafen ziehen sich wie ein roter Faden durch sein Leben“. Er beantragte drei Jahre Freiheitsstrafe. Verteidiger Walter Höh bat um eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, „um den Weg aus der Sucht nicht zu unterbrechen und zu gefährden“. Der Angeklagte bekannte in seinem Schlusswort: „Mein Leben ist ein Schlag ins Gesicht für mich. Diesmal ziehe ich die Therapie durch.“ |arck

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