Pirmasens Mit Springmesser erwischt

Weil sie ein Springmesser mit sich führte und dreimal beim Schwarzfahren erwischt wurde, hat das Jugendgericht Pirmasens eine 19-Jährige aus Pirmasens zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Außerdem wurde sie für acht Monate der Betreuung und Leitung des Pfälzischen Vereins für soziale Rechtspflege unterstellt, darf keine Drogen konsumieren und muss sich zwei Drogentests unterziehen. Bei einer Personenkontrolle in Pirmasens im Mai kurz vor zwei Uhr nachts war ein Springmesser bei der sehr schlanken 19-Jährigen gefunden worden. Sie fühle sich unsicher, wenn sie abends unterwegs sei, nannte sie als Grund. Sie habe es aber nicht einsetzen wollen, versicherte sie. Jugendrichter Mark Edrich wies sie darauf hin, wie schnell etwas Schlimmes passieren könne, auch wenn sie nicht zustechen wolle. Zwei Jahre zuvor war sie bereits mit einem Schlagring erwischt worden, wie sich aus dem Bundeszentralregister ergab. „Das Muster hat mir gefallen“, erklärte sie ihre Neigung zu Waffen. Im Februar und März war sie außerdem dreimal im Rheinland ohne gültigen Fahrschein im Zug erwischt worden. Sie habe kein Geld mehr für die Rückfahrt von ihrem damaligen Freund gehabt, begründete sie die Schwarzfahrten. Die 19-Jährige, die zum Teil im Heim aufwuchs, keinen Schul- oder Lehrabschluss aufzuweisen hat und derzeit vom Jobcenter gesperrt ist, lebt in den Tag hinein, wie sie zugab. „Das Nichtstun ist nicht gut“, stellte Edrich fest. Die Arbeitsauflagen sollen „etwas Struktur“ in ihren Tagesablauf bringen und die Betreuung soll sie dazu anhalten, ihr Leben zu ändern, so der Jugendrichter. Die Jugendgerichtshilfe hatte 20, die Staatsanwältin 30 Sozialstunden gefordert und beide außerdem sechs Monate Betreuungsweisung. Das Gericht ging darüber hinaus.

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