Pirmasens Nach Angriff auf die Ex und die Polizei: 37-Jähriger muss hinter Gitter

Sieben Monate muss der Mann hinter Gitter.
Sieben Monate muss der Mann hinter Gitter.

Es ist keine gute Idee, alkoholisiert und aggressiv bei der Ex-Lebensgefährtin aufzutauchen und Probleme besprechen zu wollen. Diese Erfahrung machte ein 37-Jähriger. Denn er muss jetzt ins Gefängnis.

Das Pirmasenser Amtsgericht verurteilte den Mann wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung. Am Mittwoch, 6. September, im vergangenen Jahr hat die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten die Polizei gerufen. Ihr Ex sei bei ihr, sei alkoholisiert und es gebe Streit. Da es in der Vergangenheit zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen sei, habe sie Angst, dass es wieder eskaliere, habe die Frau gemeldet.

Das berichtete ein Polizeibeamter am Montag vor Gericht. Die Beamten hätten den Mann aufgefordert, das Haus zu verlassen. Aber er sei verbal aggressiv geworden und habe die Sache mit seiner Ex erst klären wollen. Ein Platzverweis habe ihn noch aggressiver gemacht. Er habe die Beamten weiter beleidigt. Schließlich sei er zögerlich gegangen, habe sich dann aber auf der Treppe umgedreht und versucht, nach einem Beamten zu schlagen. Das konnte dieser abwehren. Dabei sei der Mann hingefallen und sei fixiert und gefesselt worden, berichtete der Polizist weiter. Da der Mann sich bei dem Sturz verletzt hatte und alkoholisiert war, brachten sie ihn ins Krankenhaus.

Der Angeklagte gab an, der Streit mit seiner Ex-Freundin sei darum gegangen, dass sie nicht vor ihrer Tochter rauchen solle. Diese Tochter, die nicht seine leibliche ist, sei für ihn wie ein eigenes Kind. Die Frau habe hinter seinem Rücken die Polizei gerufen, ohne ihn zuvor aufgefordert zu haben, zu gehen, klagte er.

Nur sechs Monate nach der letzten Bewährungsstrafe

Schlecht für den 37-Jährigen war, dass die Tat nur sechs Monate nach der letzten Bewährungsstrafe erfolgte, die er wegen einer einschlägigen Sache erhalten hatte. Es spreche nichts für eine positive Sozialprognose, die für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nötig ist, urteilte die Richterin. Er habe nichts Konkretes unternommen: Wenn er Alkohol trinke, werde er aggressiv. Das habe sich bei der Vorstrafe gezeigt, aber auch bei der Erfüllung der gerichtlichen Arbeitsauflagen und vor Gericht. Vor Gericht redete er ständig dazwischen und entging nur knapp einem Ordnungsgeld. Bei den Arbeitsauflagen hatte es Probleme wegen Alkohol gegeben und sie waren nur zum Teil erfüllt. Auch Verteidiger Werner Frankenstein sprach von einem „unbeherrschten Angeklagten“. Er könne sich nicht in Gemeinschaft einbringen. Er bat, seinem Mandanten entsprechende Therapien aufzuerlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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