Pirmasens Pfefferspray für den Pizzaboten: Bewährungsstrafen für junge Räuber

Auf die Kopfhörer eines 16-Jährigen hatte es das Räuberduo abgesehen.
Auf die Kopfhörer eines 16-Jährigen hatte es das Räuberduo abgesehen.

Das Jugendschöffengericht Pirmasens hat am Montag zwei 16- und 20-Jährige wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt, den älteren außerdem wegen schweren Raubes. Sie hatten Gleichaltrige und einen Pizzaboten beraubt.

Am 3. April 2023 forderten die beiden Angeklagten am Exerzierplatz einen 18-Jährigen auf, ihnen seine Apple Air Pods, das sind Kopfhörer, herauszugeben. Um ihrem Verlangen Nachdruck zu verleihen, schlugen und traten sie ihn und zeigten ihm ein Pfefferspray und einen Schlagring. Aus Angst händigte der 18-Jährige das Case, das Ladegerät, im Wert von 50 Euro aus. Die Air Pods selbst hatte er im Laufe der Auseinandersetzung verloren. Es sei eine Spontantat gewesen, gaben die beiden Angeklagten an.

Bereits tags zuvor soll das Duo einen 16-Jährigen am Exe geschlagen, gegen einen Pfosten gedrückt und gefordert haben, seine Jacke herzugeben. Er habe so getan, als wolle er sie ausziehen, sei dann aber abgehauen, erzählte der Schüler vor Gericht. Die Angeklagten erinnerten sich nicht an diesen Vorfall. Das Gericht stellte dieses Verfahren im Hinblick auf die anderen Anklagen ein.

Richterin: „Erhebliches Aggressionspotenzial“

Außerdem waren die beiden angeklagt, am 10. April 2023 bei einem Lieferdienst Speisen und Getränke im Wert von 81 Euro bestellt zu haben. Als der 72-jährige Pizzabote das Essen auslud, sollen die Angeklagten ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und mit den Waren geflüchtet sein. Der 16-Jährige bestritt diese Tat. Der 72-Jährige erkannte ihn auch nicht. Der 20-Jährige hingegen gab an, dass er die Tat gemeinsam mit einem anderen Mann begangen habe, der sich inzwischen im Ausland aufhalte. Das Gericht sprach den 16-Jährigen deshalb vom Vorwurf des Raubes frei.

Die Richterin betonte, dass die Angeklagten ein erhebliches Aggressionspotenzial an den Tag gelegt hätten. Der Jüngere erhielt acht, der Ältere elf Monate Jugendstrafe, jeweils auf Bewährung. Bei dem Älteren sei die Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht so eindeutig gewesen. Den Jüngeren mahnte die Richterin: „Bewährungsauflagen sind einzuhalten“. Bei beiden bezog das Gericht eine Vorstrafe in die Strafhöhe mit ein.

Als Auflage muss der Jüngere 80, der Ältere 100 Sozialstunden verrichten, beide an Drogenberatungsgesprächen teilnehmen, Urinproben abgeben. Beide erhielten einen Bewährungshelfer. Der 20-Jährige muss sich außerdem um einen Schulabschluss bemühen – als „stabilisierenden Faktor“, so die Richterin. Die Angeklagten nahmen das Urteil an, die Staatsanwaltschaft noch nicht.

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