Pirmasens Playstation verkauft, aber nicht geliefert

Das Jugendschöffengericht Pirmasens hat am Montag einen 22-Jährigen aus Pirmasens wegen Betrugs in 55 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er an jeden Geschädigten 20 Euro, zusammen 1100 Euro, zur Schadenswiedergutmachung zahlen und sich wegen seiner Spielsucht beraten lassen.

Der geständige 22-Jährige hatte zwischen Juni 2015 und Januar 2016 auf eBay eine Playstation 4 mit Zubehör angeboten und 55 Mal das Geld im Voraus auf sein Konto überwiesen erhalten, die Ware aber nicht geliefert. Es entstand ein Schaden von über 12.000 Euro. „Das habe ich gemacht, weil ich spielsüchtig war“, begründete der Angeklagte sein Verhalten. Er habe jedes Mal bei eBay ein neues Konto angelegt, wenn eBay das alte auf Kundenbeschwerden hin blockiert habe. Gegenüber den Kunden habe er seinen richtigen Namen, Telefonnummer und Kontodaten angegeben. „Mir war schon klar, dass das eine Straftat ist“, gestand er. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Mark Edrich, warum er immer nur eine „Playstation 4“ angeboten und „keine Abwechslung hineingebracht“ habe, meinte der 22-Jährige nur: „War halt so.“ Er habe schon einigen Leuten das Geld zurückerstattet, aber keine Belege dabei. „Ich wusste nicht, dass ich Belege mitbringen muss“, sagte er. Das Gericht unterbrach die Verhandlung, damit er die Kontoauszüge holen konnte. Aus diesen ergab sich, dass seine Mutter an drei Personen Beträge überwiesen hatte. Seine Spielsucht habe ein halbes Jahr vor den Betrügereien begonnen. Zuerst sei er ein paar Mal mit Freunden in Spielotheken gewesen, dann auch allein und immer öfter, schließlich fast täglich. Am Schluss habe er alles Geld ausgegeben, das er dabei gehabt habe, etwa 200 Euro. Aufgehört habe er, nachdem er wegen der Playstation-Sache bei der Polizei gewesen war. „Mir wurde die Ernsthaftigkeit bewusst. Ich bin dann nicht mehr hingegangen“. Vorher sei er auf Drängen seiner Eltern schon einmal bei der Suchtberatung der Diakonie gewesen und habe das Spielen mehrmals unterbrochen. „Meine Eltern sind komplett gegen Spielothek“, sagte der Angeklagte, der noch bei seinen Eltern wohnt und eine Ausbildung absolviert. Ein psychiatrischer Gutachter der Uni Mainz bejahte ein „pathologisches Glücksspiel“, verneinte aber eine verminderte Schuldfähigkeit. Die Sucht habe „keine erhebliche Beeinträchtigung in der Alltagsfunktion nach sich gezogen“, es sei „noch keine Einengung auf die Befriedigung des Suchtverlangens“ eingetreten, begründete er seine Einschätzung. Dem folgte das Gericht in seiner Urteilsbegründung und verneinte auch die Anwendung von Jugendstrafrecht. Der 22-Jährige habe 33 Fälle kurz vor seinem 21. Geburtstag begangen. Sein Lebensweg weise „keine größeren Brüche und Verwerfungen“ auf, vielmehr habe er ein konkretes Ziel vor Augen gehabt und durchlaufe die Ausbildung erfolgreich. Staatsanwalt und Verteidiger hingegen hatten auf ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung plädiert. Eingestellt wurde ein mit angeklagter Tankbetrug. Laut Anklage soll der 22-Jährige Anfang August an einer Tankstelle in Pirmasens für 30 Euro sein Fahrzeug betankt und ohne zu bezahlen weggefahren sein. Der Angeklagte gab an, er habe seinen Geldbeutel vergessen, an der Kasse aber einen Zettel mit seinen Daten ausgefüllt und versprochen, das Geld in drei Tagen nachzuzahlen. Das habe er dann aber vergessen. Auf Schreiben der Polizei und Mailbox-Ansprachen der Tankstelle habe er nicht reagiert, hielten ihm Richter und Staatsanwalt vor. Eine Tankstellen-Angestellte bestätigte die Version des Angeklagten. Seine Mutter habe irgendwann den Betrag bezahlt. „Es kommt ziemlich häufig vor, dass Kunden den Geldbeutel vergessen“, sagte sie. Aber diese kämen dann umgehend wieder und bezahlten. |arck

x