Pirmasens Richterin „mit Bauchweh“: Nochmals Bewährung für Einbrecher

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Wegen Einbruchsdiebstahls in zwei Fällen hat das Amtsgericht Pirmasens am Mittwoch einen 23-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er lieferte eine nicht alltägliche Begründung für seine Einbrüche.

Im Mai hatte der Angeklagte, der aus Baden-Württemberg stammt, mit einem Stein die Scheibe eines Pirmasenser Getränkemarktes eingeschlagen und Waren gestohlen. Die Tüte, in der er die Sachen verstaut hatte, riss jedoch in der nächsten Straße. Nun ließ er das Diebesgut zurück, stieg erneut in den Getränkemarkt ein und holte Nachschub. Insgesamt klaute er Waren im Wert von über 500 Euro. Der 23-Jährige gab die Taten unumwunden zu. Er sei zum ersten Mal in Pirmasens gewesen, sagte er.

Er habe Hunger und Durst gehabt, aber kein Geld. Er habe noch nie gearbeitet, gab er an. „Die Polizei hat mir weitergeholfen“, sagte er. Deshalb habe er den Einbruch gemacht, er habe Hilfe gebraucht. Die Richterin konkretisierte: „Die Polizei hat Sie in die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken gebracht“.

Viele Vorstrafen und hohe Rückfallgeschwindigkeit

Die Richterin betonte, der Mann sei in einer schwierigen persönlichen Situation an dem Tag gewesen. Er habe einschlägige Vorstrafen und eine hohe Rückfallgeschwindigkeit. „Mit Bauchweh“ setze sie seine Strafe zur Bewährung aus. Sie habe den Eindruck, dass er Hilfe brauche. Er müsse die Kurve kriegen, betonte sie. Als Bewährungsauflage muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten, und er erhält einen Bewährungshelfer. Der 23-Jährige nahm das Urteil an.

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