Pirmasens Schwierige Suche nach Wahrheit

Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Sachbeschädigung muss sich ein 21-Jähriger aus Pirmasens seit Mittwoch vorm Jugendschöffengericht Pirmasens verantworten. Weil er Entlastungszeugen erst in der Hauptverhandlung benannte, vertagte das Gericht die Verhandlung.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-Jährigen vor, am 5. März in einer Pirmasenser Diskothek einem 27-Jährigen eine Zigarette auf die Wange gedrückt zu haben, die dieser aber abwehren konnte. Dann habe er dem Besucher auf das linke Auge geschlagen, so dass seine Brille zu Bruch ging und er eine Platzwunde davontrug. Der Angeklagte stritt die Vorwürfe strikt ab. Er sei mit Freunden in der Diskothek gewesen. Zum Rauchen seien sie vor die Tür gegangen. Dort habe es zwischen anderen Personen eine Auseinandersetzung gegeben. Er habe gesehen, wie ein Mann einem anderen einen Faustschlag versetzt habe. „Mit uns hatte die Auseinandersetzung nichts zu tun“, beteuerte er. Warum er auf Vorladung nicht bei der Polizei erschienen sei und seine Sicht geschildert habe?, fragte ihn der Vorsitzende Richter Mark Edrich. Er habe darauf vertraut, dass der Schläger die Sache bei der Polizei richtigstellt, sagte der 21-Jährige. Der vom Angeklagten als Schläger benannte 17-jährige Schüler gab an, er habe dem 20-jährigen Cousin des Geschädigten im Streit zwei Schläge ins Gesicht versetzt, weil der sich abfällig über seine große Schwester geäußert habe. Der Angeklagte habe sich in den Streit eingemischt. Wie der 27-jährige Geschädigte zu einem blauen Auge gekommen sei, wisse er nicht, sagte der 17-Jährige. Wegen der Schläge gegen den 20-Jährigen habe er sich selbst bei der Polizei angezeigt, um sein Gewissen zu erleichtern. Doch die Polizei habe ihm nicht geglaubt. Deshalb habe er dort schließlich etwas Falsches ausgesagt. In Wahrheit habe er aber nicht gesehen, dass der Angeklagte eine Zigarette auf der Wange des Geschädigten ausgedrückt habe. Er habe das vielmehr von anderen erzählt bekommen. Ein Unbekannter habe den Geschädigten von hinten gepackt, gegen den Zaun gedrückt und geschlagen. Als ihn der Vorsitzende zur Wahrheit ermahnte, sagte er, es habe zwei Vorfälle gegeben: Während er im Konflikt mit dem 20-Jährigen gewesen sei, habe sich der angeklagte Vorfall zugetragen, den er wegen seines eigenen Streits nicht ganz mitbekommen habe. Doch plötzlich bekennt der 17-jährige Zeuge: „Es war anders.“ Der Angeklagte habe den Geschädigten mit der Zigarette an der Wange getroffen. Er habe den Angeklagten nicht belasten wollen, begründete er, warum er zuvor etwas anderes ausgesagt hatte. Doch bezüglich des Schlages gegen den 27-Jährigen blieb er dabei, es sei ein Unbekannter gewesen, der von hinten gerannt gekommen sei. Ein anderer Zeuge sagte aus, Zigarette und Faust gegen den 27-Jährigen seien vom Angeklagten gekommen. Laut Aussage des 27-jährigen Geschädigten bekam er die Zigarette „aus der Menge heraus“ ins Gesicht gedrückt. Doch dann änderte er seine Aussage und meinte, Kippe und Schlag seien vom Angeklagten gekommen, ohne dass dieser zuvor etwas gesagt habe. Von hinten sei niemand gekommen. Die Betreuerin und die Bewährungshelferin des Angeklagten beklagten, es habe Schwierigkeiten im Kontakt mit dem 21-Jährigen gegeben. Der Vater habe das Gespräch geführt und die Verantwortung auf die Gesellschaft in Pirmasens geschoben. Vom Gericht auferlegte Arbeitsnachweise habe er nicht erbracht und in neun Monaten nur achteinhalb Sozialstunden abgeleistet. Die Verhandlung wird am 11. Oktober fortgesetzt.

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