Pirmasens Streit um Fahrtenbuch

Die Polizei konnte im vorliegenden Fall nicht ermitteln, wer am Steuer des geblitzten Wagens saß.
Die Polizei konnte im vorliegenden Fall nicht ermitteln, wer am Steuer des geblitzten Wagens saß.

Was passiert, wenn sich eine Firma weigert, ein Fahrtenbuch zu führen, obwohl es ihr auferlegt wurde? Das wird gerade vor dem Pirmasenser Stadtrechtsausschuss verhandelt.

115 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg: Das würde den Fahrer eines Firmenwagens erwarten, der auf der B270 mit 21 Stundenkilometern zu viel erwischt worden war. Das Problem: Es lässt sich nicht feststellen, wer am Steuer war. Die Firma weigert sich, ein Fahrtenbuch zu führen. Im Februar war der von mehreren Personen genutzte Firmenwagen geblitzt worden. Auf mehrmalige Aufforderung, den Fahrer zu melden, reagierte das Unternehmen nicht. Die Polizei wurde eingeschaltet, konnte aber auch keinen Fahrer ermitteln.

Der Geschäftsführer des Unternehmens nimmt sein Aussageverweigerungsrecht in Anspruch und pocht darauf, dass auf dem Foto der Radarfalle keine Person zu erkennen ist. „Da ist nicht mal zu sehen, ob das ein Mann oder eine Frau ist“, meinte der Anwalt des Unternehmens am Freitag vor dem Stadtrechtsausschuss, wo der Widerspruch gegen die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs verhandelt wurde.

Stadtverwaltung ordnet Fahrtenbuch an

Das müsste laut Anordnung der Stadtverwaltung seit 17. Juni geführt werden. Für sechs Monate sollte das Fahrtenbuch geführt werden, was das absolute Minimum sei, wie die Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses, Valérie Haag, betonte. Haag verwies darauf, dass dem Unternehmen bereits 2015 ein Fahrtenbuch angedroht worden sei. Seitdem sei die Firma jedoch nicht mehr mit Verstößen in Erscheinung getreten – bis zum Februar diesen Jahres.

Laut dem Anwalt will sein Mandant demnächst ein Wagen-Managementsystem einführen, mit dem später genau nachzuvollziehen sei, wer an einem bestimmten Tag den Wagen gefahren hat. Das Fahrtenbuch will sein Mandant aber nicht führen. Das sei eine unverhältnismäßige Auflage, argumentierte der Anwalt, was Haag ganz anders sieht. Der Verstoß mit 115 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei sei explizit nicht mehr gering und nach aktueller Rechtsprechung durchaus mit der Auflage eines Fahrtenbuchs verknüpfbar. „Das entspricht sachgerecht kaufmännischem Verhalten“, so Haag. Durch das Fahrtenbuch würden weitergehende zeitraubende Ermittlungen verhindert.

Fahrtenbuch wurde nicht vorgelegt

Nach seiner Weigerung zum Führen des Fahrtenbuchs drohen inzwischen weitere Konsequenzen. Am 17. September hätte das Fahrtenbuch zur Kontrolle erstmals vorgelegt werden müssen, was nicht geschehen sei, wie eine Vertreterin der Verwaltung monierte.

Der Stadtrechtsausschuss entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung über den Fall.

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