Pirmasens Trierer Fußball-Fans freigesprochen

Ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Pirmasens hatte am Mittwoch das Fußballspiel zwischen dem FKP und Eintracht Trier vom 23. Mai 2015 im städtischen Stadion auf der Husterhöhe. Für zwei 22- und 21-jährige Trierer Fußballfans endete das Verfahren vor Jugendrichter Mark Edrich mit einem Freispruch vom Vorwurf der 47-fachen Beleidigung.

Staatsanwältin Claudia Fess hatte den beiden vorgeworfen, am 23. Mai 2015 im städtischen Stadion auf der Husterhöhe während des Fußballspiels zwischen dem FKP und Eintracht Trier zusammen mit anderen ein Transparent mit der Aufschrift „All Cops are Bastards“ ausgerollt und in Richtung der Haupttribüne gehalten zu haben. Dort befanden sich die uniformierten Polizeibeamten. Auf Grund der Größe der Schrift sei die Aufschrift deutlich zu lesen gewesen und die Polizeibeamten seien in ihrer Ehre verletzt worden. Gegen Strafbefehle hatten die Angeklagten Einspruch eingelegt. In der Hauptverhandlung schwiegen sie. Doch bis das Gericht die ersten Zeugen vernehmen konnte, sollten rund zwei Stunden vergehen. Zunächst beantragte der Verteidiger des 22-Jährigen, Frank Hatlé, den im Zuschauerraum anwesenden uniformierten stellvertretenden Dienststellenleiter der Polizeiinspektion des Saales zu verweisen, da er befürchtete, dieser könne seinen als Zeugen geladenen und vor dem Saal wartenden Kollegen über den Inhalt der Vernehmungen berichten. Außerdem fühle er sich als Wehrdienstverweigerer beeinträchtigt, wenn dieser im Gerichtssaal eine Waffe trage. Als Richter Edrich diesen Antrag ablehnte, weil keine Anhaltspunkte für eine Informationsweitergabe bestünden, benannte Hatlé den Polizeibeamten kurzerhand als Zeugen für seine Behauptung. Dieser verzichtete schließlich auf sein Anwesenheitsrecht. „Ich gehe, wenn’s der Sache dient, und dass es hier vorangeht“, sagte er. Als sich die Verfahrensbeteiligten das Video des Fußballspiels anschauten, wies der Verteidiger des 21-Jährigen, Tobias Westkamp, auf eine Fahne am Zaun mit der Aufschrift „Datensammler sind Verbrecher“ hin und brachte die Fahne in Zusammenhang mit dem beanstandeten Spruchband. Die als Zeugen vernommenen Polizeibeamten berichteten, es sei in kurzem Abstand zum Hochhalten des beanstandeten Spruchbands noch ein Banner mit Bezug auf die Ermittlungsarbeit der Trierer Polizei im Todesfall Tanja Graef entrollt worden. An dessen genauen Wortlaut erinnerten sie sich aber nicht. Das Video sei insoweit gelöscht worden, weil der Text nicht beleidigend gewesen sei. Hierüber echauffierten sich beide Verteidiger, da hierdurch die Beweiswürdigung durch das Gericht verkürzt werde. Als ein Polizeibeamter auf Verteidigerfragen in wirschem, überlegenem Tonfall antwortete und bezweifelte, dass die Frage, in welchem Winkel das Spruchband gedreht war, „tatbestandsrelevant“ ist, rüffelte ihn Verteidiger Hatlé: „Sie treten mit dem Autoritätsgebaren einer Staatsmacht auf. Sie sind bewaffnet vor unbewaffneten Prozessbeteiligten“. Auf Verlangen Hatlés musste der Zeuge seine Waffe auf dem Richtertisch ablegen. Einen Disput zwischen Hatlé und einem Polizeibeamten gab es, als der Verteidiger genau wissen wollte, welcher bereits vernommene Zeuge über welche gestellte Frage den noch wartenden Zeugen vor dem Sitzungssaal berichtet habe. Ein anderer Polizeibeamter musste seine Brille aus dem Auto holen, damit er die Personen auf Video und fotografischen Teilausschnitten besser erkennen konnte. Doch es blieben Widersprüche, welche Personen das Banner gehalten haben. Er sei von seinen Kollegen zur Video-Auswertung nur gefragt worden, „Wer steht bei dem Banner? Wer ist da dabei?“, verteidigte sich der Zeuge. Staatsanwältin Fess wollte wegen „Zweifeln an der Identifizierung“ die Strafbefehle zurücknehmen. Doch damit waren die Angeklagten nicht zufrieden. Schließlich plädierten Staatsanwältin und beide Verteidiger auf Freispruch. Richter Edrich sagte in der Urteilsbegründung, „die Qualität des Videos ist nicht ausreichend, um eine hinreichende Identifizierung machen zu können.“ Zugleich warnte er die Angeklagten, der beanstandete Spruch auf dem Transparent sei durchaus eine Beleidigung, wenn eine „personalisierte Zuordnung“ gegeben sei.

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