Pirmasens Unfallfahrer muss drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis

Die Unfallnacht in der Blümelstalstraße
Die Unfallnacht in der Blümelstalstraße

Der 51-jährige Autofahrer, der in der Nacht zum 14. Juni mit seinem Wagen in der Blümelstalstraße in eine Gruppe von Menschen gerast war, muss drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Warum die Tragödie passiert ist? Weil der Mann viel zu viel Alkohol getrunken hat, sagt Richter Alexander Kolb.

„Wir gehen durch die Hölle!“ Marie Monique Mangold, die Mutter des 39-jährigen Mannes, der bei dem schweren Verkehrsunfall am 14. Juni vor der Gaststätte Hoepfner Pilsquelle in der Blümelstalstraße sein Leben verloren hat, spricht im Gerichtssaal auch für die anderen Opfer, für die sich in dieser Nacht innerhalb weniger Sekunden das Leben einschneidend veränderte. Und die junge Frau, die damals gerade ihre Freundschaft zu dem 39-Jährigen aufgebaut hatte, erzählt mit stockender Stimme: „Aus einem der schönsten Tage meines Lebens“ sei ein Albtraum geworden. Zum Ende der Beweisaufnahme war es sehr emotional geworden in Saal 27 des Amtsgerichts, nachdem sich Opfer und Angehörige zuvor „äußerst zurückgehalten“ hatten, wie Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt bemerkte, der einige der Nebenkläger vor Gericht vertrat. Auch Richter Alexander Kolb schien am Ende angenehm überrascht von der „geordneten Verhandlungsführung“.

Existenzen stehen auf der Kippe

Der Prozess hatte am Morgen mit 35 Minuten Verspätung begonnen. Wer in den Sitzungssaal 27 des Amtsgerichts wollte, musste sein Inneres nach außen kehren, Taschen und Mäntel wurden kontrolliert und Geldbeutel begutachtet, als ginge es um einen Terrorakt oder ein Gewaltverbrechen. Wobei: Als solches mögen die Opfer und Angehörigen durchaus empfunden haben, was am 14. Juni passiert war. Ein Toter, sechs Schwerverletzte mit Schädelprellungen, Knochenbrüchen, Bänderrissen, Hautabschürfungen, Zahnschäden. Einem Unfallopfer musste in der Homburger Uniklinik ein Unterschenkel abgenommen werden. Posttraumatische Störungen halten bis heute an, berufliche Existenzen stehen auf der Kippe.

Angeklagter entschuldigt sich

All das angerichtet hat der betrunkene 51-jährige Autofahrer, der in die Menschengruppe vor der Gaststätte gerast war. „Es tut mir sehr leid, ich kann es nicht mehr gut machen, das weiß ich“, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort unter Tränen. Über seinen Rechtsanwalt Thomas Stumpf ließ er zuvor erklären, dass er keine Erinnerung mehr habe an das Unfallgeschehen. Den angeklagten Sachverhalt, dass er also in die Menschengruppe gefahren ist und vorher ein geparktes Auto beschädigt hat, räumte er ein. Sein Mandant wisse, dass er dies alles verursacht hatte, sagte Stumpf. Vor Gericht beschrieb sich der 51-Jährige als „Gesellschaftstrinker“, der zuhause so gut wie keinen Alkohol anrühre, mit anderen zusammen aber vor allem Bier trinke.

„Warum musste ein Betrunkener unseren Sohn tot fahren?“

Das fragte Marie Monique Mangold. Die Warum-Frage beschäftigte auch Richter Alexander Kolb. Warum hat der Angeklagte an diesem Abend so viel getrunken – ein Gutachter sprach von bis zu 2,64 Promille („Die meisten würden ihr Auto nicht mehr finden“, so Kolb.)? Warum hat der 51-Jährige seinen Wagen noch einmal gewendet und war zurückgefahren? Warum ist er nach einer Kollision mit einem Polo einfach weitergefahren? Warum hat er nicht auf einen Taxifahrer gehört, der ihn auf den Unfall aufmerksam gemacht hatte? Warum ist er mit 50 bis 70 Stundenkilometer zurück zur Pilsquelle gefahren? Warum ist er derart von der Straße abgekommen, dass er die Menschengruppe traf? Warum? „Wegen Alkohol in erhöhtem Maße“, beantwortete Kolb die Frage selbst. Wegen der immensen Folgen der Unfallfahrt ließ Kolb keine Bewährung zu und verurteilte den 51-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Auch der Staatsanwalt hatte nach dem Warum gefragt. Diese Frage, in Strafprozessen häufig gestellt von Geschädigten, „bleibt meistens unbeantwortet“, sagte er. Wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht forderte er eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Mit diesem Strafmaß waren auch Hans-Jürgen Gebhardt und Thomas Haberland, die Vertreter der Nebenkläger, einverstanden. Haberland bat das Gericht, ein Strafmaß zu finden, das auch für die Geschädigten zumindest nachvollziehbar sei – also keine Bewährungsstrafe. Die hatte der Verteidiger des Angeklagten, Thomas Stumpf, gefordert. Er plädierte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe und wies unter anderem darauf hin, dass sein Mandant bislang völlig unbescholten war, keinerlei Vorstrafen hatte.

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