Pirmasens Verbotenes beim Einkauf kommt Mann teuer zu stehen

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Zwei Tabletten Subutex und drei Messer, darunter ein Springmesser mit einer Klingenlänge von neun Zentimetern, hatte ein 42-jähriger Mann im Februar bei sich, als er einen Baumarkt in der Zweibrücker Straße betrat – und auffiel. Das wird teuer für ihn.

Das Subutex, wofür der Mann keine Erlaubnis besitzt, nehme er gegen Schmerzen im Fuß, erläuterte der Angeklagte vor dem Pirmasenser Amtsgericht. Normale Schmerzmittel würden nicht helfen. Die Messer sammle er. Er habe sie nur auseinandergenommen, nachgeschliffen und saubergemacht. Dazu habe er sie transportieren müssen. An seiner Arbeitsstelle gebe es präziseres Werkzeug, war seine Begründung, warum er sie mit sich führte.

Die Richterin informierte ihn, dass man ein Springmesser nicht besitzen dürfe, auch nicht zu Hause. Die beiden anderen Messer seien hingegen erlaubte Messer. Auf die Rückgabe dieses Messers und der genannten Tabletten verzichtete der Mann schließlich. Die Richterin hatte ihm mitgeteilt, dass er diese Dinge auf keinen Fall zurückerhalte. Aber wenn sie diese durch Beschluss einziehen müsse, falle dafür eine gesonderte Gerichtsgebühr an. Da entschied er sich für die günstigere Variante.

Teuer wird es trotzdem für ihn: Die Richterin verurteilte den 42-jährigen, vorbestraften Familienvater wegen des verbotenen Besitzes von Drogen und Springmesser zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 40 Euro, also zu 3200 Euro. Damit blieb das Gericht 1300 Euro unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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