Pirmasens Warnung vor falschen Steuerbescheiden

Um an Geld zu kommen, versenden Betrüger gefälschte Steuerbescheide mit der Post.
Um an Geld zu kommen, versenden Betrüger gefälschte Steuerbescheide mit der Post.

Das Pirmasenser Finanzamt warnt vor einer neuen Betrugsmasche: Gefälschte Steuerbescheide machen die Runde. Nach schon bekannten Betrugsversuchen per Telefon, SMS oder E-Mail und gefälschten QR-Codes, die das Ziel haben, Zahlungen auf Konten von Straftätern zu veranlassen, versuchen Täter nun, mit gefälschten Steuerbescheiden an Geld möglicher Opfer zu gelangen. Die gefälschten Bescheide werden dazu mit der Post versandt, schildert das Finanzamt.

In verschiedenen Bundesländern, unter anderem auch in Rheinland-Pfalz, erhielten Bürgerinnen und Bürger vermeintlich Post vom Finanzamt. Der Inhalt: Ein Steuerbescheid mit Zahlungsaufforderung auf ein Konto bei der Sparkasse Weser-Elbe. Bei den Schreiben handelt es sich jedoch um Fälschungen, wie die Behörde informiert.

Daran lassen sich die Fälschungen erkennen

Sie gibt Tipps, woran sich die betrügerischen Steuerbescheide erkennen lassen. Denn auch wenn der Bescheid auf den ersten Blick echt wirke, enthalte er etliche falsche Angaben. Dazu gehört: Die Adresse und der Name des Finanzamts sind falsch. Die Rufnummer existiert nicht. Die Steuernummer und/oder die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) stimmen nicht. Auch die angegebene Internetseite (www.finanzverwaltungen.de) ist falsch, so die Behörde weiter. Gleiches gilt für den im Adressfeld in kleiner Schriftgröße angegebenen Adressat: „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“. Was ebenfalls nicht stimme seien Stempel und das Logo mit Bundesadler am Ende des Schreibens. Zudem fehle bei den Briefen eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Stutzig machen könne auch die angegebene Kontoverbindung, die ungewöhnlich sei, etwa, wenn der Sitz der Bank außerhalb des Bundeslandes liege.

Im Zweifel beim Finanzamt nachfragen

Das Landesamt für Steuern rät Bürgern, wachsam zu sein und bei Bescheiden darauf zu achten, ob diese ungewöhnlich aussehen oder widersprüchliche Angaben enthalten. Es wird empfohlen, die Steuernummern, die Angaben zum Finanzamt oder die äußere Aufmachung des Bescheids mit vorherigen Bescheiden zu vergleichen. Im Zweifel sollten Bürger das für sie zuständige Finanzamt kontaktieren, bevor Zahlungen geleistet werden. Bei Vorliegen eines gefälschten Steuerbescheids wird geraten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Sollte ein SEPA-Mandat vorhanden sein, so werden Zahlungen automatisch abgebucht, erklärt die Behörde. Die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens auch im Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt sei daher ratsam, da Betrugsmöglichkeiten durch falsche Zahlungsaufforderungen vermieden werden können.

x