Pirmasens Warten auf Koblenz

Er sei sicher, dass sie noch nie so nah am Lückenschluss dran waren, aber er werde es nicht mehr erleben, dass die B 10 vierspurig von Pirmasens bis Landau führt, leitete Bernhard Schulz, Präsident des AvD-Club Pirmasens, den Themenabend „B 10 – vier Spuren jetzt“ vor rund 30 Zuhörern am Freitagabend im Dynamikum ein.

Im Gerichtsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz, bei dem es um den Ausbau zwischen Godramstein und Landau geht, steht am 3. Juni die mündliche Verhandlung an. Das Verfahren sei der Türöffner zum vierspurigen Ausbau der B 10. Wenn die Ausbaugegner die Klage verlieren und kein Rechtsmittel einlegen, sei ein Stück Widerstand gegen den Planfeststellungsbeschluss gebrochen, ist Kurt Ertel, Leiter des Landesbetriebs Mobilität in Speyer, sicher. Dann könnte seine Behörde mit den Ausführungsplänen im Detail beginnen, was etwa eindreiviertel Jahre dauere, und die Ausschreibungen vorbereiten. Wenn das Land für das Jahr 2018 Finanzmittel für den Raum Landau dafür einstellt, rechnet er mit einer Bauzeit von drei bis fünf Jahren. Laut Ertel streite man sich, ob eine „Handvoll Schmetterlinge“ trotz Verschattung den Weg unter der Brücke hindurch findet. Bereits die derzeitige Verkehrsbelastung rechtfertige den Ausbau der B 10. Bei den Verkehrsprognosen hätten sie eine Punktlandung hingelegt, sagte Ertel. Eine Sperrung der B 10 für den Lkw-Verkehr sei nicht möglich, so lange die B 10 eine Bundesstraße sei, das hätten zwei Rechtsgutachten ergeben. Er zeigte sich optimistisch, dass die Ausbaugegner ihre Klage verlieren werden. Ertel erinnerte daran, dass der B-10-Ausbau ein Projekt des Bundes ist, das in verschiedene Abschnitte mit verschiedenen Dringlichkeiten aufgeteilt ist. Zuerst müsse jeweils Baurecht geschaffen werden und dann die Finanzierung. Der Bund bediene sich des Landes zur Ausführung der Planung und habe zum dritten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik das Land anweisen müssen, Streckenabschnitte zur Bewertung vorzulegen. Es werde noch zehn Jahre dauern, bis für alle Abschnitte Baurecht geschaffen sei, dämpfte er die Erwartungen. Das Land koste der Ausbau der B 10 am Ende nichts. Es müsse aber die Planung und Bauüberwachung vorfinanzieren. Lediglich bei Salzwoog werde ein Teil der alten B 10 zur Landesstraße und zu einem Radweg, was das Land 200.00 Euro koste. Die Teilstrecke Walmersbachkuppe bis Ortsgrenze Hinterweidenthal soll laut Ertel bis Mitte 2016 fertig sein; bis 2018 soll auch die Ampel bei Hinterweidenthal weg sein. Das Teilstück zwischen Hinterweidenthal und Rinnthal sei planerisch in Arbeit, die Strecke bis Hauenstein in der Planfeststellung. In rund anderthalb Jahren könnte Baurecht geschaffen sein. Für die Strecke zwischen Godramstein und Annweiler sei das Planungskonzept fertig. Für das Teilstück zwischen Godramstein und Landau ist der Planfeststellungsbeschluss noch nicht rechtskräftig, die Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht steht an. Die Stadt Landau beschwere sich über den Verkehrsstau im Berufsverkehr, sei aber gegen den Ausbau der B 10. Der Vorsitzende der Bürgerinitiative „B 10 - vier Spuren jetzt“, Erich Weiss, erinnerte daran, dass es letztendlich zwei Herren gewesen seien, die für einen vierspurigen Ausbau der B 10 statt einer Autobahn plädiert hätten, nun aber an der Spitze gegen den Ausbau der B 10 stünden und sagten, sie seien jetzt klüger. Weiss fragte sich, ob sie „gegen eine Straße jedweder Art“ seien. Pirmasens habe 14 Millionen Euro aus wiederkehrenden Beiträgen für Oberflächenwasser für ein Regenrückhaltebecken bezahlt aus Solidarität mit den Gemeinden an Rhein und Mosel. Deshalb müssten auch andere bereit sein, Pirmasenser Belange mitzutragen, forderte er. „Eine ordentliche Verkehrsanbindung ist eine Selbstverständlichkeit. Die wirtschaftliche Entwicklung enthält man uns vor.“ Wilgartswiesen wolle Lärmschutz für sein Neubaugebiet. Ohne den B-10-Ausbau liege der Lärm an der Toleranzschwelle. Werde aber die B 10 ausgebaut, bekäme die Gemeinde wegen des vermehrten Lärms den Lärmschutz bezahlt. Die Stadt Landau finanziere der Bürgerinitiative die Klage, „um sich selbst zu schaden“. Die Dimensionierung des Lärmschutzes hänge von der Prognose der Verkehrsentwicklung ab, erklärte Weiss die Zusammenhänge. Durch Zusammenarbeit könne man mehr erreichen als vor Gericht. (arck)

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