Rhein-Pfalz Kreis Auf Alkohol, Geld und Elektrogeräte aus

Ein Ziel des 19-Jährigen war der Schifferstadter Vogelpark. Dort hat er mit einem Mittäter allerdings nur Bier gestohlen, aber d
Ein Ziel des 19-Jährigen war der Schifferstadter Vogelpark. Dort hat er mit einem Mittäter allerdings nur Bier gestohlen, aber dafür verschiedene Räume aufgebrochen.

«Schifferstadt/ Speyer.»Weil er Bargeld, Elektrogeräte und Alkohol aus dem Schifferstadter Vogelpark, dem Jugendzentrum, einer Kita und einem Speyerer Supermarkt gestohlen hatte, hat sich ein 19-jähriger Schifferstadt vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Speyer verantworten müssen. Verurteilt wurde er zu einem Jahr Jugendstrafe. Sie ist zur Bewährung ausgesetzt und mit Auflagen versehen.

Glücklich knuddelt der 19-jährige Schifferstadter seine vier Wochen alte Tochter, nachdem der Haftbefehl aufgehoben wurde. Die Mutter des Kindes hat mit der Kleinen am Verfahren teilgenommen. Die junge Familie hat sich in den vergangenen Monaten nicht dauerhaft sehen können. Fünf Monate lang saß der Angeklagte bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft. Dass die Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung ausgesetzt ist, freut den jungen Mann sichtlich. Obschon sie strenge Auflagen hat, wie eine stationäre Drogentherapie und der Ableistung von wöchentlich 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Acht Einbruchsdiebstähle zwischen Dezember 2017 und April 2018 werden dem 19-Jährigen zu Beginn des Verfahrens vorgeworfen. Diese, lautete die Anklage, soll er selbst mit Mittätern begangen haben – oder Beihilfe dazu geleistet haben. Die Beihilfefälle stellte das Gericht vorläufig ein. So blieben fünf zu verhandelnde Einbruchsdiebstähle: einer im Schifferstadter Vogelpark (Dezember 2017), zwei im örtlichen Jugendtreff (Dezember 2017 und Januar 2018), einer in der Kindertagesstätte St. Jakobus (März 2018) und einer im Kaufland Speyer (April 2018). Das Diebesgut waren Bargeld, Funkgeräte, ein Flachbildfernseher, eine Kaffeemaschine sowie Alkohol. Hintergrund für den Einbruch in die Kindertagesstätte waren Drogenschulden und eine massive Bedrohung durch den Gläubiger, der ihm einen Mittäter mit einem Messer zur Seite stellte, damit er nicht etwa Beute für sich abzweigte. Da die Tür unverschlossen war, entfiel ein Einbruch. In einem Fall war der Hunger so groß, dass der Angeklagte sich etwas zu essen machte – und danach ordentlich spülte. Und nach dem Einbruch in den Vogelpark fuhren er und der Mittäter das Diebesgut – zum großen Teil Bierkästen – nachts mit dem Bollerwagen quer durch Schifferstadt, und gaben großzügig Bier an die aus, die ihnen begegneten. In der Regel waren er und seine Mittäter bekifft oder angetrunken. Meist war die Beute nicht so groß wie der durch den Einbruch angerichtete Schaden. Dass der junge Mann bisher nur eine Vorstrafe aufzuweisen hatte, verwundert angesichts der Tatsache, dass er in seinem Leben oft vernachlässigt wurde. Und zur Vorstrafe kam es nur, weil er seinem jüngeren Bruder bei einer Körperverletzung, die dieser beging, beigesprungen war. Die Diebstähle, die ihm vorgeworfen wurden, räumte er allesamt ein. Bei der polizeilichen Untersuchung im Vorfeld hatte er sogar ein paar Diebstähle zugegeben, die nicht er, sondern sein Bruder begangen hatte – der war aber schon einschlägig vorbestraft und hätte deshalb eine schwerere Strafe zu erwarten gehabt, hatten sie sich ausgerechnet – brüderliche Solidarität. Im Bericht der Jugendhilfe erschien der Angeklagte als eigentlich gutmütig, der immer wieder durch seine Mutter in Situationen gebracht wurde, mit denen er nicht fertig werde. Von klein auf war der Angeklagte involviert in das von Drogen und Beschaffungskriminalität bestimmte Leben seiner Mutter, die beim Amtsgericht bestens bekannt ist. Auch sein Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Flory aus Speyer, oft genug Verteidiger der Mutter, kannte ihn schon als Kleinkind. Als gegen die Mutter ein Haftbefehl erlassen worden war, tauchte diese unter und ließ den Sohn im Haus alleine zurück mit abgestellten Strom und mit einer ganzen Schar von Hunden. Gleichzeitig hatten alle möglichen Personen Schlüssel zu dem Haus. Wer Drogen mitbrachte, war willkommen. Auch, wer Diebesgut zum späteren Verkauf zwischenlagern wollte. Dem Angeklagten wuchs das alles, als er alleine damit fertig werden sollte, schnell über den Kopf. Er selbst war ebenfalls süchtig geworden – mit 16 Jahren relativ spät für diese Lebensgeschichte.

x