Rhein-Pfalz Kreis Drogen aus China bestellt

Schifferstadt/Speyer. Das Schöffengericht im Amtsgericht Speyer hat gestern einen 42-Jährigen aus Schifferstadt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt: 2014 und 2015 hat er in drei Fällen übers Internet verbotene Designerdrogen bestellt. Sie kamen aber nicht bei ihm an, sondern wurden teils vom Zoll festgehalten, teils von der Polizei sichergestellt.

Zu Beginn gab sein Verteidiger, Rechtsanwalt Jan Fritz aus Speyer, eine ausführliche Erklärung ab, in der sein Mandant im Prinzip die Anklagepunkte zugab. Allerdings habe er die Substanzen allein für seinen persönlichen Bedarf bestellt, nicht für den Handel. Der 42-Jährige ergänzte später, er sei damals für einige Monate in einer beruflich wie privat sehr angespannten Situation gewesen. Über das Internet habe er deshalb nach pharmazeutischen Anregungs- und Aufputschmitteln gesucht. Er habe sich sogar eingeredet, die bestellten Mittel seien legal. Zwei größere Internetbestellungen hatte er gemacht, eine bei einem Lieferanten in China, eine in Spanien. Es handelte sich um Aufputschmittel namens Alpha PVP und MPH, beides künstlich hergestellte Drogen. Sie haben eine Wirkung wie Amphetamine. Die Sache wurde entdeckt, weil die Adresse des Angeklagten falsch geschrieben war und die Post zurück an den Absender ging. Dabei handelte es sich allerdings um einen Decknamen. Zum Zweck der Versendung hatte sich der Lieferant Adressen von Verstorbenen besorgt. In diesem Fall ging die Rücksendung jedoch an eine Witwe, die misstrauisch wurde und mit dem Päckchen zur Polizei ging. Bei der Ermittlung wurde auch die Wohnung des Angeklagten durchsucht, jedoch außer einer Feinwaage und einigen Tütchen mit anhaftenden Stoffen nichts gefunden, wie der zuständige Polizeibeamte bezeugte, so dass der Handel tatsächlich nicht nachweisbar sei. Der Angeklagte bestritt, süchtig zu sein oder in letzter Zeit Drogen genommen zu haben. Aufgrund seines nervösen Zustands nahmen ihm Staatsanwalt und Richterin das jedoch nicht ab. Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft gab es am Ende doch noch ein Urteil auf Bewährung: 18 Monate Gesamtstrafe, Drogenscreenings und monatliche Gespräche mit der Drogenberatung als Auflagen. |adö

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