Rhein-Pfalz Kreis Ein Jahr auf Bewährung für Pflanzenfreund

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Amtsgericht Speyer verurteilt Schifferstadter wegen Marihuanabesitz und -handel

Schifferstadt

/Speyer. Das Schöffengericht des Amtsgerichts Speyer hat gestern einen 36-jährigen Schifferstadter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Mann war wegen des Besitzes von erheblichen Mengen Marihuana sowie dem Handel mit der Droge angeklagt. Er hatte die Pflanzen selbst bei sich zu Hause gezogen. „Gekifft“ hat der 36-Jährige seit er etwa 14 Jahre alt war. Damals fing er auch mit dem Rauchen an. Es sei eine schlechte Angewohnheit gewesen, die er aber trotzdem beibehalten habe, ohne ihr viel Bedeutung beizumessen. Ernster wurde es, als er auf dem zweiten Bildungsweg eine Ausbildung zum Schreiner machte. Der Stress nahm zu, und auch sein Privatleben geriet damals ziemlich aus dem Ruder. Nicht nur mit Marihuana, sondern auch mit dem Konsum von Amphetaminen habe der Angeklagte versucht, gegenzusteuern. Das sei keine besonders gute Idee gewesen, wie er heute wisse. Nach Abschluss der Ausbildung im Jahr 2015 arbeitete er noch ein gutes halbes Jahr bei einem Einrichtungshaus. Danach kündigte er, denn er bekam ein massives Burn-out-Syndrom. Er lebte – wo er auch heute noch wohnt – im Haus seiner Mutter von Hartz IV und versuchte, für eine Weile „abzutauchen“, wie er es nannte, um wieder auf die Füße zu kommen. In seinem Zimmer richtete er sich ein kleines Gewächshaus für den Anbau seines eigenen Marihuana-Vorrats ein. Er hatte Platz für sechs Pflanzen. Den eigenen Anbau erklärte er nach der Verhandlung so: „Das Zeug, was man zu kaufen kriegt, ist nicht sehr gesund, gestreckt und mit Chemikalien versetzt.“ Er habe es mit biologischem Anbau besser machen wollen. „Ich war nicht besonders erfolgreich, weil ich vom Gärtnern keine große Ahnung hatte“, gab er zu. Die Sache flog schließlich auf, weil ihn ein Bekannter fragte, ob er eine größere Menge Marihuana besorgen könne. Er werde sich umhören, meinte der 36-Jährige, „aber ich hatte nie die Absicht, das zu tun“. Es habe auch keinen weiteren Kontakt zu dem Bekannten gegeben. Doch als dieser von der Polizei festgenommen worden sei, habe er auch seinen Namen genannt, schilderte der 36-Jährige. „Ich habe ab und zu an Freunde verschenkt und gelegentlich auch mal ein paar Gramm verkauft“, gab er zu. Als die Polizei im Juni 2016 sein Zimmer durchsuchte, fand sie gut 210 Gramm Marihuana-Pflanzenteile, dazu noch fast sieben Gramm Amphetamine und eine Feinwaage, die beim Verkauf gebraucht werde. Für den Angeklagten sprach letztlich sein Geständnis und dass er keine Vorstrafen hatte. Zudem habe er es geschafft, seit inzwischen einem halben Jahr ohne Betäubungsmittel zu leben. Positiv für ihn war ferner, dass der 36-Jährige aus eigenem Antrieb eine psychologische Beratung in Mannheim aufgesucht habe. Mit dem Urteil von einem Jahr auf Bewährung legte das Gericht die Mindeststrafe fest und blieb einen Monat unter dem Antrag der Staatsanwältin. Der 36-Jährige muss zudem 90 Tage gemeinnützige Arbeit leisten. |adö

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