Rhein-Pfalz Kreis Erdöl-Gegner scheitern mit Klage

Otterstadt/Koblenz. Sechs Otterstadter Bürger haben gegen die Erdöl-Erkundungsbohrung auf Otterstadter Gemarkung geklagt. Das Verwaltungsgericht in Neustadt hatte sie im vergangenen Juli abgewiesen, weil die Bürger nicht durch den Zielabweichungsbescheid in ihren Rechten verletzt seien. Die Otterstadter legten Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein. Diese wurde nun zurückgewiesen.

Wie mehrfach berichtet, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd mit dem Zielabweichungsbescheid entschieden, dass auf einer Fläche zwischen Otterstadt und Waldsee für Erdöl-Erkundungsbohrungen von den Zielen der Raumordnung abgewichen werden darf. Die Fläche ist laut des einheitlichen Regionalplans für den Rhein-Neckar-Raum eigentlich für Landwirtschaft und als „Grünzäsur“ vorgehalten. Auf dieser möchte ein Konsortium aus Engie E&P und Palatina Geocon einen etwa 1,5 Hektar großen Bohrplatz einrichten möchte. Die Entscheidung des OVG nannte Rechtsanwalt Werner Finger (Karlsruhe), der die Kläger aus Otterstadt vertritt, gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage „frustrierend“. „Aus den Socken gehauen“ habe ihn die Entscheidung jedoch nicht, da sie sich in der mündlichen Verhandlung bereits angedeutet habe (wir berichteten). Finger hatte jedoch gehofft, dass das OVG „über seinen Schatten springt“ und nicht nur rein formaljuristisch über die Klage entscheidet. Doch die Richter argumentieren in ihrer Urteilsbegründung, dass den Bürgern kein Klagerecht zusteht, ohne von der Entscheidung der SGD Süd betroffen zu sein. Die Kläger könnten sich nicht auf das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz berufen, weil noch nicht über die Zulassung eines konkreten Vorhabens entschieden werde. Das im Jahr 2006 in Kraft getretene Gesetz macht es Vereinen und Verbänden möglich, gegen bestimmte umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen zu klagen. Das Argument der sechs Otterstadter Bürger, dass ihre Klage wegen einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung begründet sei, wiesen die Richter ebenfalls zurück. Die Begründung: Bei der Entscheidung der SGD Süd gehe es nur darum , dass von Zielen der Raumordnung abgewichen werden darf. Das OVG machte in seinem Urteil deutlich, dass der Zielabweichungsbescheid dem Konsortium nicht erlaubt, Erdöl-Erkundungsbohrungen durchzuführen. Darüber werde in einem bergbaulichen Verfahren beim Landesamt für Geologie und Bergbau entschieden. Erst damit werde festgelegt, ob und in welchem Umfang Erdöl gefördert werden darf. Mit dieser Begründung wiesen die Richter auch das Argument der Kläger zurück, dass mit dem Zielabweichungsbescheid schon festgelegt werde, wo ein Bohrplatz eingerichtet wird. Ulrike Schneider, Sprecherin der SGD Süd, sagte gestern auf Anfrage, dass mit der Entscheidung „unsere Rechtsauffassung, dass keine Klagebefugnis besteht, bestätigt wurde“. Beate Klehr-Merkl, Sprecherin von Engie E&P, schloss sich dem an: „Das Urteil entspricht unserer Rechtsauffassung in dieser Angelegenheit“, teilte sie gegenüber der RHEINPFALZ mit. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das OVG nicht zugelassen. Die Erdöl-Gegner können aber dennoch vor das höchste Verwaltungsgericht in Deutschland ziehen. Der Rechtsanwalt der Kläger sagte, dass er sich das Urteil erst einmal anschauen und mit seinen Mandanten besprechen wolle. Dann würden sie entscheiden, ob sie eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet dann, ob es die Revision zulässt. In einer Pressemitteilung erklärte die Interessengemeinschaft „Kein Öl in Otterstadt“, der die Kläger angehören, gestern, dass sie gemeinsam mit den Bürgern sowie dem BUND „weiterhin alle juristischen und politischen Möglichkeiten gegen das Projekt nutzen“ werde. Dies beinhalte auch das Einlegen von Rechtsmitteln in den weiteren Genehmigungsschritten. Südwest

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