Rhein-Pfalz Kreis Fürsprache vom Lehrherrn

«Böhl-Iggelheim/ Speyer.»Einem heute 20-jährigen Speyerer haben im vorigen Jahr die Fäuste locker gesessen: Wegen dreier Schlägereien zwischen August und Anfang Dezember stand er vor dem Jugendschöffengericht im Amtsgericht Speyer. In einem Fall war ein damals 17-jähriger Haßlocher mit angeklagt. Nun ist das Urteil gefallen.

Auf der Böhler Kerwe Ende August 2016 kam es zum ersten Zwischenfall: Nach dem Genuss einiger Schorle gerieten die beiden jungen Männer mit einigen etwa Gleichaltrigen in Streit. Beide Gruppen provozierten sich zuerst am Autoskooter. Der 20-jährige Angeklagte, verteidigt wurde er vom Ludwigshafener Rechtsanwalt Stephan Pfeiffer, behauptete, ein anderer habe ihn als Asylant beschimpft, den man dringend abschieben müsse. Auch rechtsradikale Sprüche seien gefallen. Der später Verletzte bestritt das. Gar nichts sei gewesen. Freunde konnten ablenken. Etwas später begegneten sich die beiden Gruppen erneut, im Toilettenwagen. Es wurde wieder hitzig, und der Toilettenaufseher warf sie raus. Direkt vor dem Wagen verpasste der Angeklagte dem angeblichen Provokateur einen Faustschlag, sodass der zu Boden ging. Als ein anderer sich beruhigend einmischen wollte, bekam der vom Mitangeklagten aus Haßloch einen Faustschlag. Wie er sagte, wollte er seinen Freund verteidigen. Der zweite Vorfall passierte Ende November 2016 auf dem Postplatz in Speyer. Dorthin kam in 21-jähriger Student am späten Abend mit zwei Mädchen, wo sie offenbar verabredet waren. Der angeklagte Speyerer war ebenfalls dort, sei erkennbar alkoholisiert gewesen und habe Interesse an einem der Mädchen gezeigt. Er habe wissen wollen, sagte der Student, wieso das Mädchen bei ihm war. Es sei ziemlich sinnlos hin und her gegangen, dann habe der Student plötzlich einen Faustschlag ins Gesicht bekommen, der ihn zu Boden schickte. Die Lippe musste genäht werden. Nur ein paar Tage später kam es bei der Halle 101 zur dritten Schlägerei des Speyerers, die zunächst gar nichts mit ihm zu tun hatte. Einer der jugendlichen Zeugen vor Gericht berichtete, wie er auf einer Feier aus Versehen einen anderen angerempelt hatte und von diesem eine Kopfnuss bekam. Sein Freund habe sich den Kopfnussverteiler geschnappt, um das draußen zu bereden. Der die Kopfnuss ausgeteilt hatte, war aber zufällig der Sohn des Lehrherrn des Angeklagten. So mischte sich der 20-Jährige ein, stellte sich mit ausgebreiteten Armen vor den Freund und schickte mit zwei Faustschlägen zwei vermeintliche Angreifer zu Boden. Laut der zahlreichen Zeugen auf der Party sei kein Anlass für Notwehr erkennbar gewesen. Sicher trug das Zeugnis des Lehrherrn einiges zu den milden Urteilen bei. Der Angeklagte sei ein handwerklich sehr begabter Azubi, völlig zuverlässig und pünktlich. Er würde für ihn die Hand ins Feuer legen. Auch dass sich die beiden Angeklagten bei den Verletzten entschuldigten, schadete nichts. Das Urteil: Verwarnung, Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung und Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining für den 20-jährigen Speyerer. Sein Mitangeklagter, erhielt ebenfalls eine Verwarnung, muss zum Anti-Aggressionstraining und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.

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