Rhein-Pfalz Kreis Friedhof: Zu wenige Beisetzungen, um kostendeckend zu sein

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Eigentlich hätten die Gebühren fürs Nutzen der Dirmsteiner Leichenhalle deutlich erhöht werden sollen, um die Kosten zu decken. So hat es die Verwaltung vorgeschlagen. Doch nach einer intensiven Diskussion über die Pietätlosigkeit solcher Kalkulationen hat sich der Rat in seiner Sitzung am Mittwochabend für einen geringeren Betrag entschieden. Einige Gebühren für Gräber steigen kräftig nach der neu beschlossenen Satzung.

„Die Bürger werden mehr belastet“, resümiert Erwin Fuchs, Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land und erklärt auf Nachfrage, warum. Die Verwaltung hatte die Gebühren von einem Fachbüro neu durchrechnen und eine neue Satzung erarbeiten lassen und zwar so, dass damit die tatsächlichen Kosten für den Unterhalt der Gräber und der Friedhofshalle gedeckt würden. Das Rechnungsprüfungsamt habe stattdessen angemahnt, es würde reichen, wenn nur 80 Prozent der Kosten gedeckt würden, erklärt Fuchs. Die Argumentation der Prüfer: Ein Friedhof werde auch als Parkanlage genutzt, daher könne sich die Kommune mit 20 Prozent an den Friedhofskosten beteiligen. „Hier auf dem Land brauchen wir aber keine grüne Lunge“, meint Fuchs. Deshalb pocht die Verwaltung weiterhin auf einer stärkeren Gebührenerhöhung. Bisher mussten die Bürger für das Nutzen der Leichenhalle (bis zu vier Tage) inklusive Kühlzelle und Reinigung 504 Euro zahlen plus 100 Euro für die Trauerfeier. Neu kalkuliert würden die Kosten bei rund 910 Euro liegen, schlägt die Verwaltung vor. Der Grund für die Erhöhung: „Auch wenn es seltsam klingt: Wir haben zu wenig Fallzahlen“, erklärt Bauamtsleiter Fuchs im RHEINPFALZ-Gespräch. Pro Jahr gäbe es in Dirmstein rund 16 Beisetzungen, wenn man die letzten drei Jahre betrachtet. In Städten seien Leichenhallen mehr ausgelastet und könnten mit niedrigeren Gebühren kostendeckend arbeiten. In Dirmstein belaufen sich die Friedhofskosten auf 60.000 Euro jährlich, davon 47.000 Euro für den Unterhalt und die Verwaltung und gut 12.000 Euro für die Abschreibung der Leichenhalle. Der Argumentation der Verwaltung wollte der Rat nicht ganz folgen: Fraktionsübergreifend wurde der Verwaltungsvorschlag als überzogen und im Vergleich zu den umliegenden Stätten als nicht gerechtfertigt angesehen. „Das passt nicht ins Bild. Wir können nicht die komplette Abschreibung der Halle den Nutzern zu Lasten legen“, brachte Thomas Kehl (CDU) die Situation auf den Punkt. „Wenn das so ist, sind wir ja bald nicht mehr konkurrenzfähig zu den umliegenden Stätten.“ Gunter Greulich (SPD) sah es fast mathematisch: „Den Zähler, sprich den Fixkostenblock, können wir nicht beeinflussen, aber dann stellt sich ja eine Gemeinde finanziell immer besser, je mehr Sterbefälle sie zu bedauern hat.“ Und schließlich teilte der Rat unsono den Ausspruch von Oliver Keiser (FWG): „So kann ich nicht zustimmen, das ist unsozial!“. Konkret einigte man sich darauf, die neue Gebühr für die Nutzung der Leichenhalle nur auf 499 Euro zuzüglich 152 Euro für die Trauerfeier festzusetzen – in diesem Punkt ändert sich also wenig im Vergleich zu bisher. Die Preise für das Anlegen eines Grabs steigen zum Teil erheblich. Ein Einzelgrab wird 988 Euro kosten – statt bisher 650 Euro beziehungsweise 325 für Kinder bis fünf Jahre. Für das Nutzungsrecht einer Urne in der Urnenmauer zahlt man künftig 1712 Euro. Außerdem soll schon beim Genehmigen eines Grabmals die Gebühr erhoben werden, um es nach Ablauf der Nutzungszeit wieder einzuebnen. Es komme immer häufiger vor, dass es später keine Verantwortlichen mehr gebe und die Gemeinde die Kosten fürs Einebnen tragen müsse, heißt es in der Verwaltungsvorlage. |evg/jel

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