Rhein-Pfalz-Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Geldstrafe für unerlaubte Angaben auf Tabakerzeugnissen

Tabakproduzenten aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wurden zu Geldstrafen verurteilt.
Tabakproduzenten aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wurden zu Geldstrafen verurteilt.

Neustadt/Rhein-Pfalz-Kreis. Unter anderem wegen unerlaubter Tabakwerbung wurden ein 45-jähriger Mann aus Neckargemünd und eine 47-jährige Frau aus Speyer zu Geldstrafen verurteilt. Sie waren vor dem Amtsgericht Neustadt angeklagt, Tabakerzeugnisse mit der Ausweisung der Inhaltsstoffe in den Verkehr gebracht zu haben. Die Produktionsstätte des Betriebs liegt im Rhein-Pfalz-Kreis.

Die Angeklagten haben Tabakmischungen für Wasserpfeifen produziert und an Großhändler verkauft. Diese waren bei einer Kontrolle der Lebensmittelüberwachung

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