Rhein-Pfalz Kreis Große Wunde in der Landschaft

Es sieht grausam aus: Große Teile der Streuobstwiese am Landgraben in Obersülzen wurden aufgebaggert, zehn Bäume gefällt, Büsche gerodet. Die Umweltschützer von Bach und Baum sind entsetzt, haben einen Baustopp erwirkt. Doch die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land meint, gute Gründe dafür zu haben, und verspricht: In zwei Jahren ist nicht nur Gras über die Sache gewachsen.

Die Wiese wurde 2007 bei der Renaturierung des Landgrabens mit Mitteln der Aktion Blau als Ausgleichsfläche angelegt, das Gelände ist im Besitz der VG. Dort soll jetzt eine Versickerungsmulde geschaffen werden, in die das Oberflächenwasser aus dem geplanten vierten Abschnitt des Baugebiets „Hinter den Gärten“ geleitet wird. Ursprünglich sei geplant gewesen, das Regenwasser im Baugebiet selbst versickern zu lassen, erläuterten Bürgermeister Reinhold Niederhöfer, Bauamtsleiter Erwin Fuchs und Werkleiter Normann Geisler auf Anfrage. Doch im neuen Areal hätten geologische Untersuchungen ergeben, dass der Boden zu verdichtet sei, nicht genügend Wasser aufnehme. Deshalb sei umgeplant worden: Nun wird das Oberflächenwasser in einem Kanal unter der Hauptstraße durch bis zum Landgraben geleitet. Dass damit aber nicht die direkte Zuleitung des Wassers in den Landgraben gemeint war – dies sei wasserrechtlich nicht zulässig, so Niederhöfer –, sondern dass Teile der Streuobstwiese dafür genutzt werden, wurde von der Verwaltung nicht in der Öffentlichkeit kommuniziert. Deshalb kam der Baggereinsatz Anfang Oktober überraschend. Die Umweltgruppe Bach und Baum wandte sich an die Kreisverwaltung, die die SGD Süd informierte. Die dortige Regionalstelle Wasserwirtschaft veranlasste daraufhin einen Baustopp: Denn die wasserrechtliche Erlaubnis wurde noch nicht erteilt, obwohl das Vorhaben „genehmigungsfähig“ sei. Dass die Genehmigung fehlt, streitet die VG nicht ab, verweist aber darauf, dass sie im Frühjahr zusammen mit der Ortsgemeinde bei der SGD war, um sich schon im Vorfeld mit der Behörde über die geänderte Planung abzustimmen. Im Juli sei dann der Genehmigungsantrag eingereicht worden. Dass auch ohne Genehmigung schon gearbeitet wurde, sei nicht nur in Grünstadt-Land nicht ungewöhnlich, so die VG-Vertreter: um Verzögerungen oder höhere Kosten zu vermeiden. Vor einer abschließenden Entscheidung steht laut SGD an Bach und Baum eine öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens. Welchen Sinn hat die Offenlegung, wenn schon Tatsachen geschaffen wurden? Im Normalfall kämen da wegen der gründlichen Vorarbeit keine profunden Einwände, argumentiert Niederhöfer. Es könne aber zutage treten, „dass wir etwas übersehen haben, das ist unser Wagnis“. Er verstehe, dass der Anblick der Streuobstwiese nach dem Baggereinsatz beeindrucke, sagte der VG-Bürgermeister. Er versicherte aber, dass der Eingriff wieder ausgeglichen und das Gebiet mit Bäumen bepflanzt werde: „In zwei Jahren sieht man nichts mehr.“ Niederhöfer geht davon aus, dass die SGD die wasserrechtliche Genehmigung erteilt. Substanziell habe der Baustopp weder für die Umwelt noch für die Gesellschaft etwas gebracht, „formal hat man uns in die Suppe gespuckt“.

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