Rhein-Pfalz Kreis Hochwasserschutz: Rat will abwarten

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Der Dirmsteiner Gemeinderat will mit der „Sofortmaßnahme Lokalbahnstraße“ warten, bis das Hochwasserschutzkonzept vorliegt. Das hat das Gremium am Mittwoch bei einer Gegenstimme entschieden. In der Straße war es im vergangenen Frühsommer zweimal zu Überschwemmungen gekommen.

Starker Regen hatte im Ortskern, unter anderem in der Lokalbahnstraße zum Wasserstau im Kanal geführt, wodurch laut Verwaltung mehrere Häuser zum Teil massiv beschädigt wurden (wir berichteten). Die Gemeindespitze und der Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Erwin Fuchs, sprechen von einem Jahrhundertregen und betonen, dass das Dirmsteiner Kanalnetz nur für ein Regenereignis ausgelegt sei und sein müsse, wie es statistisch gesehen alle fünf Jahre auftritt. Ergebnis einer Ortsbegehung im August war, dem Vorschlag für eine „Sofortmaßnahme“ zu folgen: Ein Anliegerweg soll so umgestaltet werden, dass er bei Starkregen Wasser in den Landgraben führen kann. Das Kaiserslauterer Ingenieurbüro Obermeyer ist der Meinung, dass die Maßnahme inklusive Planung und wasserwirtschaftlichem Genehmigungsverfahren rund 50.000 Euro kosten werde. Für die reine Planung hat das Büro circa 3100 Euro veranschlagt. Die große Mehrheit des Gemeinderats will allerdings abwarten, was das Hochwasserschutzkonzept und die kürzlich beschlossene Überprüfung des Dirmsteiner Kanalnetzes ergibt. Es könnte ja schließlich sein, dass sich daraus dann eine ganz andere Lösung für das Problem Lokalbahnstraße ergibt. Und Kosten von 50.000 Euro müssten zusätzlich in den angespannten Haushalt eingestellt werden. Grünes Licht für ein Hochwasserschutzkonzept unter der Leitung eines Ingenieurbüros wird, wie berichtet, im zweiten Quartal erwartet, wenn das Land Rheinland-Pfalz seinen Zuschuss zusagt. Weil in Dirmstein öffentlicher Parkraum knapp wird, verlangt die Gemeinde mittlerweile bei Neubauten, dass zwei Stellplätze pro Wohneinheit ausgewiesen werden. Der Gemeinderat ging am Mittwoch einen Schritt weiter und verschärfte die Regeln für die Stellplatzablösung. Hintergrund: Sollte es einem Bauherrn nicht möglich sein, die erforderlichen Stellplätze einzurichten, dann kann er sich laut Landesbauordnung von dieser Pflicht freikaufen. In der aus dem Jahr 1992 stammenden Dirmsteiner Satzung zu dem Thema werden 2377,51 Euro pro Stellplatz verlangt. Weil die Bodenpreise inzwischen stark gestiegen sind, verlangt die Gemeinde künftig mehr. Gemäß der unterschiedlichen Bodenrichtwerte in Dirmstein wird es drei „Preiszonen“ geben: Die Ablösung eines Stellplatzes im alten Ortskern soll 6075 Euro kosten, in Neubaugebieten sind es 6525 Euro und im Gewerbegebiet 3825 Euro. |evg/ww

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