Limburgerhof Kein Schnaps, keine Joints: Regeln fürs Straßenfest

Darf nicht mit aufs Straßenfest: der Joint.
Darf nicht mit aufs Straßenfest: der Joint.

Wie schon in den Jahren zuvor, dürfen die Besucher des Straßenfests in Limburgerhof, das vom 29. August bis 1. September gefeiert wird, keine hochprozentigen Getränke mitbringen. Die Standbetreiber werden ebenfalls keine ausschenken. Bier, Wein und Sekt sind dagegen erlaubt. Cannabis darf auf dem Straßenfest nicht konsumiert werden. Diese Verbote gelten für die Festmeile der Speyerer Straße und Rheinstraße und das gesamte innerörtliche Gebiet, das von folgenden Straßen eingegrenzt wird: Odenwaldring, Woogstraße, Mainstraße, L533, Karl-Räder-Straße, Mainzer Straße, Fichtestraße und Carl-Bosch-Straße. Die Grünanlage Berliner Platz wird zum Sperrbezirk und darf während des Fests nicht betreten werden. Diese Sperrung habe sich bewährt, so Bürgermeister Andreas Poignée (CDU). Der Gemeinderat hat das in der Gefahrenabwehrverordnung geregelt, um Körperverletzungen und Sachbeschädigungen durch berauschte Festbesucher zu verhindern.

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