Rhein-Pfalz Kreis Kiloweise „Gras“ gehandelt

Schifferstadt/Speyer. Mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ist ein 25-Jähriger davongekommen, der sich vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer wegen Rauschgifthandels verantworten musste. Der früher in Schifferstadt wohnende Mann soll vor rund drei Jahren beim Inhaber einer Shisha-Bar in Schifferstadt zweimal je ein Kilo Marihuana zum Preis von 8000 Euro gekauft haben, um damit Handel zu treiben.

Es war der zweite Tag der Verhandlung gegen den nun in Bayern lebenden 25-Jährigen, der von Rechtsanwalt Jens Schmidt, Ludwigshafen, verteidigt wurde. Der Angeklagte und der Barbesitzer sollen beim ersten Kilo eine Anzahlung von 2000 Euro vereinbart haben, die restlichen 6000 Euro sollten eine Woche später bezahlt werden. Als der Angeklagte pünktlich bezahlt habe, hätten die beiden den Kauf des zweiten Kilos zu den gleichen Bedingungen vereinbart. Die Anzahlung wurde geleistet und das Kilo per Kurier aus der Garage eines Freundes in der Nähe geholt und übergeben. Dieses Mal jedoch sei die ausstehende Summe nicht in der folgenden Woche übergeben worden. Der Angeklagte habe seinem „Geschäftspartner“ per Telefon mitgeteilt, dass es Schwierigkeiten gegeben habe, und dann sei er von der Bildfläche verschwunden. Der Verkäufer hatte vorsichtig Erkundigungen eingeholt, aber die verliefen im Sande, und der „Stoff“ tauchte auch nicht wieder auf. Um diese Erkundigungen ging es beim Fortsetzungstermin am Mittwoch. Die ganze Anklage beruht allein auf der Aussage des Barbetreibers und Verkäufers, der in seinem eigenen Strafverfahren den Angeklagten als Käufer angegeben hatte. Der Angeklagte hatte von Anfang an jede Beteiligung abgestritten. Er habe zu der Tatzeit längst bei München gewohnt und als Security-Kraft gearbeitet. Dazu hatte er Lohnabrechnungen und eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt. Es sei aber durchaus möglich, in einem Tag von München nach Schifferstadt zu kommen und nach dem Handel wieder zurückzufahren, hatte es geheißen, zumal der Mann nachts gearbeitet habe. Vernommen wurde nun ein Zeuge, der den Bruder des Angeklagten im Ringen trainiert. Er hatte sich auf Bitte des Verkäufers nach dem Verbleib des Bruders seines Vereinskameraden erkundigt. Sollte dieser Mosaikstein in all seinen Details sich als wahr herausstellen, ließ dies Schlussfolgerungen auf den Wahrheitsgehalt der restlichen Geschichte zu. Der Zeuge bestätigte seinen Teil der Geschichte. Er habe nur gewusst, dass es um eine Geldschuld ginge, ein paar Hundert Euro vielleicht. Den Angeklagten, der früher selbst gerungen hatte, habe er flüchtig vom Sehen gekannt. Er habe sich beim Bruder letztlich erfolglos erkundigt, und das war’s. Auch wenn er Erinnerungslücken hatte – was er sagte, passte genau zur Geschichte des verurteilten Hauptbelastungszeugen. Am Ende kam es allein auf dessen Glaubwürdigkeit und die Glaubwürdigkeit des Angeklagten an, und da bewerteten Gericht wie Staatsanwalt die Aussagen des Hauptbelastungszeugen als glaubwürdig. Verteidiger Jens Schmidt wies auf manche Ungereimtheit und ein mögliches Rachemotiv des Belastungszeugen hin und beantragte Freispruch. Das Gericht folgte in seinem Urteil von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung dem Antrag des Staatsanwalts. Der war seinerseits nahe an der Mindeststrafe geblieben. |adö

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