Rhein-Pfalz Kreis Kontaktverbot ungültig

Speyer/Schifferstadt. Freispruch – so hat am Mittwoch das Schöffengericht im Amtsgericht Speyer im Fall eines 33-Jährigen Schifferstadters geurteilt. Der Mann soll, wie berichtet, gegen das vorab gegen ihn verhängte Verbot verstoßen haben, Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren aufzunehmen. Der Freispruch erging aus formalen Gründen.

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft, zuletzt im Juni vergangenen Jahres wegen des Besitzes von Kinderpornografie, auch damals bereits wegen eines Verstoßes gegen das Kontaktverbot. Der Bewährungshelfer stellte ihn in der Verhandlung als rückfallgefährdet dar. Nach Schluss der Beweisaufnahme erklärte Verteidiger Gerd Heuer, Ludwigshafen, das Kontaktverbot sei formal rechtswidrig ergangen. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom August vorigen Jahres reiche es bei Maßnahmen der Führungsaufsicht nicht aus, das verbotene Verhalten zu benennen. Es müsse auch die Strafbarkeit im schriftlichen Beschluss erwähnt werden. Mündliche Erläuterungen reichten nicht aus. Heuer hatte seine Juristenkollegen damit überrascht, aber lag richtig: Nach einer Überprüfung der Rechtslage war Freispruch unvermeidlich. Am ersten Verhandlungstag am 4. Mai wurde, wie berichtet, die Beweisaufnahme nicht abgeschlossen. Es fehlten zwei wichtige Zeugen: ein Vater und seine 13-jährige Tochter. Beide sind häufig Besucher im Speyerer Bademaxx, der Vater als Saunagänger, während die Tochter zum Baden geht. Auch der Angeklagte ging in die Sauna. Der Zeuge sagte aus, dass die Polizei zu ihm nach Hause gekommen sei, ihm ein Foto des Angeklagten gezeigt habe, ihn über das Kontaktverbot informierte und gefragt habe, ob es Kontakt zur Tochter gegeben habe. Daraufhin habe er seine Tochter im Beisein der Beamten dazu befragt. Die Tochter habe gesagt, dass der 33-Jährige zweimal beim Schwimmen dabei gewesen sei. Einmal habe er ihr ein Eis gekauft. Die 13-Jährige wurde danach als Zeugin vom Gericht vernommen und wusste noch mehr Details: Der Angeklagte sei einmal ein paar Meter entfernt gewesen beim Umziehen. Ein anderes Mal sei er gegen Abend am Ende der Rutsche gewesen, als sie da angekommen sei. Er habe gefragt, was sie mache, und dabei „so komisch“ gelacht. (adö)

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