Rhein-Pfalz Kreis Krautige Gefahr für die Gesundheit

Die Herkulesstaude ist keine Staude im eigentlichen Sinn, sondern eine mehrjährige krautige Pflanze, die man auch unter dem Namen Riesenbärenklau kennt. Sie zu berühren, kann schmerzhafte Folgen haben. Das liegt an den Furocumarinen, die über den Pflanzensaft auf die Haut gelangen. Bei Sonneneinstrahlung bildet dieser Pflanzeninhaltsstoff zusammen mit körpereigenem Eiweiß ein Antigen, das zu einer starken allergischen Reaktion führt. Auf der Haut bilden sich – meist nach einer halben bis zwei Stunden – Blasen und eine Verfärbung, die monatelang anhalten kann. Der Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz empfiehlt: Wenn man in Kontakt mit der Pflanze gekommen ist, soll man die betroffenen Stellen gründlich mit Wasser und Seife waschen, Sonnenschutzcreme auftragen und in den nächsten zwei bis drei Tagen die Sonne meiden. Weil die Pflanze so giftig und robust ist, dürfen ausgerissene Exemplare nicht auf den Komposthaufen, weil das ihre Verbreitung fördern würde. Denn die Samen des schnell bis zu drei Meter hoch werdenden Gewächses keimen schon früh im Jahr aus. Gerhard Ballmann, ein RHEINPFALZ-Leser aus Ebertsheim, berichtet, dass ihm von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim geraten worden sei, die ausgerissenen Pflanzen in die schwarze Restmülltonne zu packen. In die Biotonne dürften sie nicht. Das stimmt so aber nicht, sagt die Sprecherin der Kreisverwaltung, Sina Müller, auf RHEINPFALZ-Nachfrage: „Der Bärenklau darf bei uns im Landkreis in die Biotonne. Wir liefern unseren Biomüll zum ZAK in Kaiserslautern, wo daraus Kompost gewonnen wird.“ Dieser werde hygienisiert, das heißt, sechs Tage lang auf 60 Grad erhitzt. „Dadurch sterben alle eventuell bereits bestäubten Blüten ab, sodass sich der Bärenklau durch das Ausbringen des Komposts nicht ausbreiten kann.“ Ansonsten dürfe der Bärenklau über den Restmüll entsorgt werden. Entweder über die übliche Tonne oder über Säcke, die zum Wertstoffhof gebracht werden könnten. Bloß zur Grünschnittsammelstelle sollte er nicht gebracht werden, sagt Müller. Im Kreis Bad Dürkheim gebe es kein großes Problem mit dem Riesenbärenklau, sondern nur geringe Bestände auf kleinem Raum. Aktuell gebe es keine Meldepflicht für die Herkulesstaude oder andere gebietsfremde Arten. Die Europäische Union habe den Riesenbärenklau vergangenes Jahr in ihre Liste von Neophyten, also nicht heimischen Arten, aufgenommen. Die Mitgliedstaaten müssten nun innerhalb von 18 Monaten, bei dieser Art bis Februar 2019, „Managementmaßnahmen zu seiner Bekämpfung verfügen“. Der Kreis werde dann seine Verfahrensweise danach ausrichten. Möglicherweise werde es eine Meldepflicht geben, sagt Medienreferentin Sina Müller. Das Bundesnaturschutzgesetz gibt den Naturschutzbehörden Möglichkeiten, Maßnahmen gegen die Ausbreitung von gelisteten Neophyten anzuordnen, soweit es zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich ist. Bei kleinräumigen Beständen sei davon jedoch nicht auszugehen, so Sina Müller. Der Landkreis Bad Dürkheim verfahre derzeit noch so: Wenn die Untere Naturschutzbehörde von Vorkommen des Riesenbärenklaus erfahre, informiere sie das zuständige Ordnungsamt. Da der Kontakt mit der Pflanze zu allergischen Reaktionen führt, handele es sich um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (menschliche Gesundheit), sagt die Sprecherin der Kreisverwaltung. Und wie sieht es im Rhein-Pfalz-Kreis aus? Der Verwaltung sei nur ein Standort der Herkulesstaude in Römerberg bekannt, teilt Kreispressesprecherin Kornelia Barnewald mit. Dieser Standort werde von der Gemeinde im Auge behalten. „Für die Herkulesstaude gibt es keine Meldepflicht, sodass wir nicht wissen, wo sonst noch Stauden dieser Art wachsen“, so Barnewald. Es sei außerdem nicht Aufgabe der Kreisverwaltung, selbst gegen diese Pflanzen vorzugehen. „Selbstverständlich beraten wir, wenn sich Betroffene bei uns melden oder eine Staude erkannt wird.“ Dann müsse der Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass keine Gefahr für andere Personen besteht. Wenn der Standort der Pflanze nicht zugänglich sei, bestehe keine Pflicht, sie zu entfernen. Barnewald bestätigt, dass eine Entsorgung des Riesenbärenklaus über die Bio- oder Restmülltonne erlaubt und erwünscht ist.

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