Rhein-Pfalz Kreis Nachtgärten sind durch

Der Dirmsteiner Bebauungsplan Nachtgärten ist beschlossene Sache: In seiner Sitzung am Mittwoch hat ihn der Ortsgemeinderat einstimmig als Satzung verabschiedet. Peter Dörrhöfer vom planenden Fachbüro erläuterte, dass auch bei der erneuten Offenlegung des Änderungsplans Einwände eingegangen seien, hauptsächlich zum Thema Lärmbelastung für das benachbarte Wohngebiet nördlich der Heuchelheimer Straße. Eine weitere Änderung des Plans sei deswegen aber nicht mehr notwendig gewesen.

Einige Anwohner der Lokalbahnstraße waren zur Sitzung im Rathaus gekommen und wollten sich in der Einwohnerfragestunde zum Bebauungsplanverfahren äußern, durften aber nicht. Denn Fragen können laut Gemeindeordnung nur zu Themen gestellt werden, die nicht in derselben Sitzung auf der Tagesordnung stehen. Darüber ärgerten sich die Bürger. Sie warfen der Gemeindespitze unter anderem vor, nicht den Austausch mit ihnen gesucht zu haben, was Ortsbürgermeister Bernd Eberle und der Beigeordnete Ulrich Schneider (beide FWG) von sich wiesen. Zudem, so einer der Anwohner, hätten sie erst jetzt von der geplanten Erhöhung des vorhandenen Erdwalls an der Heuchelheimer Straße erfahren. Die Wallerhöhung auf 2,60 Meter zum Schutz der Anwohner war am 4. März Thema gewesen (wir berichteten). Zu dieser Ratssitzung war aber kein betroffener Anwohner erschienen. Damals war offen geblieben, in welcher Art der Schallschutz zwischen Heuchelheimer- und Lokalbahnstraße installiert werden wird. Rita Rudolf (SPD) beanstandete am Mittwoch, dass im Bebauungsplan nach wie vor von einer Gabionwand die Rede sei, was bereits eine Festlegung bedeute. Erwin Fuchs von der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land (VG) versicherte, dass eine Entscheidung über die Art des Lärmschutzes erst in der Erschließungsplanung verbindlich fallen müsse. Die jetzige Formulierung im Plan habe deshalb keine Konsequenzen. Dies erachtete Gunter Greulich (SPD) als nicht ausreichend. Er bestand mit Erfolg darauf, in den Beschluss den Zusatz aufzunehmen, dass über die Gestaltung der Lärmschutzmaßnahme erst im Zuge der Erschließungsplanung entschieden werde. Jörg Jokisch (SPD) schlug vor, in dieser Phase die Anwohner zu beteiligen. Die Gemeinde hatte für die Nachtgärten ursprünglich zwei Pflicht-Stellplätze pro Wohneinheit vorgesehen. Bauamtsleiter Fuchs sagte, dass dies weder dem Landesrecht noch der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds entspreche. Es gebe zudem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, wonach sich die Anzahl der notwendigen Stellplätze an der Fläche der Wohneinheiten auszurichten habe. Im Zweifelsfall könne die Gemeinde also ihre Forderung nicht durchsetzen. Deshalb sei es ratsam, in die Satzung eine Abstufung aufzunehmen. Dieser Empfehlung kam der Rat nach und legte fest, dass bei einer Wohnfläche von bis zu 40 Quadratmetern ein Stellplatz nachzuweisen ist, bei größeren Wohnungen zwei. (khö)

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