Rhein-Pfalz Kreis Schifferstadter Schläger verurteilt

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Speyer/Schifferstadt. Vor dem Jugendschöffengericht im Amtsgericht Speyer mussten sich am Montag fünf Männer aus Schifferstadt zwischen 19 und 20 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie waren angeklagt, am 3. September 2015 im Fliederweg, Speyer-Nord, einen 24-jährigen Mann unter anderem mit einem Baseballschläger bewusstlos geschlagen und dabei lebensgefährlich verletzt zu haben. Für alle gab es Jugendstrafen auf Bewährung.

Der Gerichtssaal war voll: fünf Angeklagte mit fünf Verteidigern, der Verletzte als Nebenkläger samt Anwalt, zahlreiche Zeugen, teils mit Dolmetschern, die nacheinander aussagten, und etliche Zuschauer. Am Abend des 3. September 2015, kurz nach 20 Uhr, hatte es laut Beweisaufnahme im Fliederweg im Speyerer Norden einen Auftritt wie aus einem Gangsterfilm gegeben: Der spätere Verletzte hatte sich dort mit drei Freunden, alle etwa im gleichen Alter wie die Angeklagten, aufgehalten, als plötzlich zwei Autos angefahren kamen und auf der Straße anhielten. Die meisten Zeugen sprachen von acht oder mehr jungen Männern, die heraussprangen und dem Opfer hinterherrannten, das schon losgerannt sei über die Straße, durch Büsche und über einen Spielplatz. Der Pulk der Verfolger rannte demnach hinterher, die Autos, einer davon ein Transporter, blieben mit offenen Türen stehen. Sie sollten, laut Anklage, einen Baseballschläger sowie einen Teleskop-Schlagstock dabei gehabt haben, außerdem ein Messer und eine Pistole. Als sie ihn erreicht hatten, schlug ein Mann laut Staatsanwaltschaft mehrmals mit dem Baseballschläger zu. Der Verletzte erinnerte sich, dass er nach den Schlägen das Bewusstsein verloren habe und erst im Klinikum in Mannheim aufgewacht sei. Neben Prellungen und kleineren Verletzungen war seine Hand gebrochen und ein Schädelknochen angebrochen. Als die beiden Autos direkt neben ihm anhielten, wusste er, dass er gemeint war und rannte sofort los, während seine drei Begleiter erst einmal überrascht stehen blieben, so die Beweisaufnahme. Die Geschichte hatte nämlich ein Vorspiel: Das Opfer hatte demnach am Nachmittag, aggressiv geworden durch Drogen- und Alkoholkonsum, sich mit dem Bruder eines der Angreifer eine Prügelei geliefert, bei der dieser verletzt wurde und ebenfalls in die Klinik musste. Wegen dieser und auch ein paar anderer Taten ist er rechtskräftig verurteilt und wurde aus der Haft in Handschellen vorgeführt. Trotzdem machte er den besten Eindruck von allen, bekannte sich ohne Umschweife zu dem, was er angerichtet hatte und sagte laut und deutlich, was zu sagen war. Mit einem der Angreifer ist er inzwischen befreundet, es war der Einzige, der sich später bei ihm entschuldigt hatte. Die Angeklagten waren vor Gericht kleinlaut und leise. Verabredet hatten sie sich kurz nach der Prügelei am Nachmittag per Whatsapp: Die Polizei hatte trotz Löschversuchs ein Protokoll erstellt. Von den Waffen, die die Anklage nannte, blieben am Ende Baseballschläger und Schlagstock übrig. Im Bericht der Jugendgerichtshilfe war die Tat benannt als: „dynamisches Gruppengeschehen mit emotionaler Überhitzung“. Alle wurden zu Jugendstrafen auf Bewährung verurteilt: der mit dem Baseballschläger zu einem Jahr und sechs Monaten sowie 2000 Euro Schmerzensgeld, die anderen zu je sechs Monaten mit Auflagen wie kleineren Geldstrafen oder gemeinnütziger Arbeit. Das Gericht folgte damit überwiegend den Anträgen des Staatsanwalts, die Verteidiger hatten zum Teil Freisprüche aus Mangel an Beweisen beantragt.

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