Bobenheim-Roxheim / Frankenthal Sexueller Übergriff: Anklage gegen Syrer erhoben

Der Mann wird beschuldigt, im Mai eine Joggerin verletzt und an ihr sexuelle Handlungen durchgeführt zu haben.
Der Mann wird beschuldigt, im Mai eine Joggerin verletzt und an ihr sexuelle Handlungen durchgeführt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat Anklage gegen einen syrischen Flüchtling erhoben, der eine Joggerin sexuell genötigt haben soll. Das Landgericht Frankenthal hat den Eingang der Klage bestätigt – und nennt erstmals Details zum Ablauf der Tat.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Syrer vor, am Abend des 19. Mai gegenüber einer 49-jährigen Joggerin auf einem Feldweg in Verlängerung der Dammstraße in Bobenheim-Roxheim sexuell übergriffig geworden zu sein und die Frau dabei verletzt zu haben. Details wollte die Staatsanwaltschaft Frankenthal aus ermittlungstaktischen Gründen seitdem nicht nennen, da der Verdächtige, der noch am Abend der Tat in Worms festgenommen werden konnte und seitdem in Untersuchungshaft saß, zu den Vorwürfen geschwiegen hatte. Die Staatsanwaltschaft konnte jedoch DNA-Spuren sicherstellen und hatte zuletzt auf eine Auswertung gewartet. Am 17. Juli ist dann Klage beim Landgericht erhoben worden, wie ein Gerichtssprecher bestätigt.

Der Beschreibung des Landgerichts zufolge war der Beschuldigte am besagten Abend gegen 19.30 Uhr mit einem Fahrrad auf dem Feldweg unterwegs, als ihm dort die Joggerin auffiel. Er habe sie mehrfach mit dem Fahrrad überholt, sei jeweils stehengeblieben und habe gewartet, bis sie an ihm vorbeigelaufen war. Anschließend habe er wenige Meter vor der Geschädigten gehalten und sein Fahrrad auf den Feldweg gelegt. Dann soll er die Frau zu Boden geworfen, ihr mehrmals ins Gesicht geschlagen und anschließend sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Im Anschluss soll er mit seinem Fahrrad von der Stelle geflüchtet sein. „Die Geschädigte habe während der Tat Todesangst verspürt und leide bis zum heutigen Tag unter der Tat“, heißt es in der Schilderung des Gerichts.

Bevor es zu einem Prozess kommt, hat das Gericht beschlossen, ein Gutachten erstellen zu lassen. Dieses soll Aufschluss über das Alter des Syrers geben. Die Staatsanwaltschaft hatte angegeben, dass der Mann, der seit Oktober 2023 in Deutschland ist, 20 Jahre alt sei. Sollte das Gutachten feststellen, dass er älter ist, würde er im Falle einer Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.

x