Rhein-Pfalz Kreis SPD wittert Probleme bei Kapellenverkauf

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Limburgerhof. Die Kapelle im Park in Limburgerhof kann künftig nicht nur für kirchliche, sondern auch für kulturelle und soziale Zwecke genutzt werden. Der Gemeinderat hat jetzt einstimmig bei drei Enthaltungen beschlossen, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Allerdings geschah das erst nach einer längeren Diskussion, bei der Bürgermeister Peter Kern (SPD) mit Gegenwind aus der eigenen Fraktion zu kämpfen hatte.

Schon seit zwei Jahren ist die Zukunft der Kapelle im Park immer wieder Thema im Limburgerhofer Gemeinderat. Sie gehört im Moment noch der neuapostolischen Kirche, wird aber von der Religionsgemeinschaft nicht mehr benötigt. Ursprünglich hatte Bürgermeister Kern vorgeschlagen, dass die Gemeinde doch die Kapelle kaufen soll, dafür aber keine Mehrheit im Gemeinderat gefunden. Zwischenzeitlich hat sich der Verein „Ensemble im Park“ gegründet (wir berichteten), der die Kapelle kaufen möchte, allerdings nur dann, wenn er sie auch für kulturelle und soziale Zwecke nutzen kann. Für dieses Vorhaben sind drei Schritte nötig: Die Gemeinde muss den Bebauungsplan ändern, der Verein die Kapelle von der Neuapostolischen Kirche kaufen und den Erbpachtvertrag – er besteht zwischen Gemeinde und Kapellenbesitzer – ändern. Denn auch darin ist im Moment noch festgehalten, dass das Gebäude für kirchliche Zwecke zu nutzen ist. Über die Reihenfolge der drei Schritte entspann sich im Laufe der Ratssitzung diese Woche eine Diskussion, die stark an die Frage erinnert: „Was war zuerst da, das Huhn oder das Ei?“ Kern berichtete, dass die Finanzierung des Kapellenkaufs stehe. Er habe in Gesprächen mit den Vertretern des Vereins versichert bekommen, dass mehr als die Hälfte des Vermögens vorhanden sei, der Rest müsse als Darlehen aufgenommen werden. Das würde dem Verein von seinem Kreditinstitut aber nur dann gewährt, wenn die Frage der Nutzungsmöglichkeiten für die Immobilie geklärt ist. Heißt: Erst Bebauungsplan ändern, dann Kaufvertrag und Erbpachtvertrag angehen. Eine Reihenfolge, bei der es eigentlich keine Schwierigkeiten geben dürfte. Selbst wenn der Kauf am Ende nicht zustande käme, würde der Erbpachtvertrag noch bestehen. Der müsse schließlich erst geändert werden, wenn eine nicht kirchliche Nutzung stattfinden soll. Dem konnten Monika Bier (FWG) und Andreas Poignée (CDU) folgen. Vertreter der SPD-Fraktion sahen dagegen ein Risiko bei dieser Vorgehensweise. Wenn die Finanzierung des Vereins platzen sollte, könnte die neuapostolische Gemeinde den Kaufpreis in die Höhe treiben, da die Kapelle dann auch für nichtkirchliche Zwecke genutzt werden könnte, befürchtete Brigitte Auweter (SPD). „Wir stehen zu dem Verein, aber wenn die neuapostolische Kirche heute sagt, mit diesem Verein können wir nicht, dann verkauft sie es vielleicht an einen anderen“, gab Ralf Michalak zu bedenken. Deshalb würde seine Fraktion es begrüßen, einmal die Entwürfe der Verträge zu sehen, damit man nachvollziehen könne, in welche Richtung das Ganze gehe. „Transparenz wäre in dieser Sache wichtig, aber bislang liegen uns keine Unterlagen vom Verein vor“, sagte er weiter. Auch Harald Treiber (SPD) forderte, man solle dem Verein sagen, „dass er in die Puschen kommen soll“. Hier schaltete sich Raimund Kompa (Grüne) ein: „Wir dürfen den Bebauungsplan ohnehin nicht in Abhängigkeit von einem bestimmten Käufer ändern.“

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