Rhein-Pfalz Kreis Straße wird verlängert

Der Ortsgemeinderat von Laumersheim hat am Mittwoch den Bebauungsplan Burggärten erweitert. Damit wird es ermöglicht, dass ein Grundstück unterhalb des Burggrabenwegs bebaut werden kann. Bewohner des Baugebiets im Ortszentrum äußerten in der Sitzung die Sorge, dass irgendwann Durchgangsverkehr entstehen könnte.

Das betreffende Grundstück kann nur bebaut werden, wenn der Wendebereich einer Erschließungsstraße verlängert wird, sodass das Grundstück angefahren werden kann. Für die Nachbarn – das wurde in der Ratssitzung deutlich – wirft das die Frage auf, ob das Baugebiet anschließend in westlicher Richtung weiterwächst und die Erschließungsstraße zur Durchgangsstraße wird. Man habe dort schließlich in der Annahme ein Haus gebaut, dass es bei der jetzigen Sackgasse bleiben werde. Im Moment sei keine weitergehende Erschließung geplant, sagte Ortsbürgermeister Thomas Diehl (SPD). Er könne allerdings eine Erweiterung für die Zukunft nicht ausschließen, sagte er mit Blick darauf, dass die Burggärten und das Gebiet Auf dem Hornungsfleck für mindestens zehn Jahre die einzigen größeren Flächen seien, die in Laumersheim noch bebaut werden könnten. Auf Anfrage betonte gestern der Leiter der Bauabteilung Grünstadt-Land den von der Regionalplanung vorgegebenen Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung. Es sei daher durchaus denkbar, dass irgendwann einmal auch der Rest des Gebiets Burggärten erschlossen werde. „Aber das wäre dann die Entscheidung des Gemeinderats, und die Grundstückseigentümer müssten da mitmachen“, so Erwin Fuchs. Beim aktuellen Bauvorhaben ist vorgesehen, dass der Eigentümer einen Teil des Geländes kostenlos als Verkehrsfläche an die Gemeinde abtritt. So sichert diese sich laut Fuchs die Möglichkeit, die Straße weiter verlängern zu können, falls das Gebiet einmal erweitert werden soll. Über die Breite des jetzt notwendigen Straßenstücks entbrannte im Gemeinderat eine ungeordnete Diskussion, weil in der Planzeichnung offenbar auch die Burggraben-Böschung einbezogen worden war. Der Rat legte mehrheitlich fest, dass die neue Zufahrtsstraße vier Meter breit sein soll. Nach Angaben von Bauamtsleiter Fuchs ist es vorgesehen und in solchen Fällen üblich, dass der Bauherr alle Kosten des Verfahrens übernimmt. „Schließlich wird das Grundstück durch den Bebauungsplan zu Bauland und erfährt damit eine enorme Wertsteigerung.“ In welcher Qualität der Bauherr die Zufahrt bauen muss, blieb am Mittwoch offen. Zu dem neuen Bebauungsplan, der ausgelegt werden muss, kann die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit Stellung nehmen. (ww)

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