Rhein-Pfalz-Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Tabak für Wasserpfeifen falsch deklariert

Inhaltsstoffe von Tabakerzeugnissen dürfen nicht ausgewiesen werden.
Inhaltsstoffe von Tabakerzeugnissen dürfen nicht ausgewiesen werden.

Weil von ihnen produzierte Tabakerzeugnisse nicht richtig deklariert waren, mussten sich eine 47-Jährige Frau aus Speyer und ein 45-jähriger Mann aus Neckargemünd vor dem Amtsgericht Neustadt verantworten. In der Produktionsstätte iim Rhein-Pfalz-Kreis werden Shisha-Tabakmischungen für den Großhandel hergestellt

Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, erhoben, die für das Wein- und Lebensmittelstrafrecht in Rheinland-Pfalz

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