Otterstadt Tempo 30: Lärmberechnungen liegen vor

Kann nicht überall eingeführt werden: Tempo 30. Auf übergeordneten Straßen ist das Tempolimit laut Straßenverkehrsordnung nur mö
Kann nicht überall eingeführt werden: Tempo 30. Auf übergeordneten Straßen ist das Tempolimit laut Straßenverkehrsordnung nur möglich, wenn Lärmgrenzwerte überschritten werden oder vor Kitas, Schulen und Seniorenheimen.

Die CDU-Fraktion im Otterstadter Ortsgemeinderat pocht auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung in den Hauptstraßen der Gemeinde.

Lothar Ritthaler wiederholte in der jüngsten Gemeinderatssitzung eine Anfrage an die Verwaltung. Fachbereichsleiter Thomas Hauser berichtete, dass Lärmberechnungen des Landesbetrieb Mobilität (LBM) vorliegen, aber noch ausgewertet werden müssen. Auf übergeordneten Straßen – in Otterstadt sind das die Speyerer und die Mannheimer Straße – darf nicht einfach Tempo 30 angeordnet werden. Dort gilt die in der Straßenverkehrsordnung angegebene Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde.

Hauser machte deutlich, dass das Tempolimit nur dort eingeführt werden darf, wo Lärmgrenzwerte überschritten werden. Das muss nicht überall der Fall sein, sodass ein Flickenteppich mit wechselnden Tempolimits entstehen könnte. In Altrip hätte die Ortsgemeinde auf der K13 deswegen von der Geschwindigkeitsbegrenzung abgesehen. Wie es in Otterstadt aussieht, muss noch ausgewertet werden.

Hauser sprach ebenfalls an, dass es für die Lindenstraße keine Lärmberechnung gebe, weil sie keine Kreis- oder Landesstraße ist. Wenn die Ortsgemeinde eine Lärmberechnung wünsche, müsse sie sie selbst bezahlen. In der Lindenstraße herrscht Tempo 50, weil sie eine Vorfahrtsstraße sei, die dazu diene, den Verkehr aus dem Ort hinaus zu leiten.

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