Rhein-Pfalz Kreis Umfrage: Reaktionen auf das neue Gesetz

„Probleme gibt es nicht, es ändert sich nur etwas“, sagt Uwe Weismüller, Büroleiter der Verbandsgemeinde Maxdorf. Das bezieht er vor allem auf die Gemeindeordnung, die sich für die Verbandsgemeinde ebenso ändert wie für die drei Ortsgemeinden Birkenheide, Fußgönheim und Maxdorf. Eine Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds (GStB) liege aber noch nicht vor. Auch gebe es noch keine Verwaltungsvorschrift vom Land. „Wir mussten also etwas ohne schriftliche Grundlage umsetzen. Bei vielem betreten wir Neuland, Rheinland-Pfalz ist hier ja Vorreiter“, beschreibt er die Schwierigkeit. Dabei folge die Verbandsgemeinde der GStB-Empfehlung, Entscheidungen aus dem nichtöffentlichen Teil von Rats- und Ausschusssitzungen schnellstmöglich öffentlich zu machen. Nach dem öffentlichen Teil zu Beginn einer Sitzung gebe es daher einen zweiten öffentlichen Teil nach dem nichtöffentlichen. „Außerdem müssen wir jetzt auch für Ausschusssitzungen, die bisher nichtöffentlich waren, genügend Sitzmöglichkeiten für Besucher bereitstellen“, sagt er. Die Ratsmitglieder sollen in einer gemeinsamen Sitzung nach den Ferien das neue Gesetz und seine praktische Bedeutung erklärt bekommen. Ansonsten müsse sich jetzt alles einfach einspielen. Der GStB wolle nach einem Jahr ein Fazit ziehen. Nach einer gewissen Zeit Bilanz zu ziehen hält Limburgerhofs Bürgermeister Peter Kern (SPD) für sinnvoll. „Um zu schauen, ob es gelungen ist und ob das neue Gesetz den Nutzen bringt, den man sich erhofft hat.“ Bis dahin werde in seiner Gemeinde so gehandelt, wie es das Gesetz auch vorsehe. „Wir werden jedenfalls keine Umwege gehen, um es zu umgehen.“ In Zukunft werde es so sein, dass der jeweilige Sitzungsleiter darauf zu achten hat, ob Dinge aufkommen, die den Datenschutz berühren. „Da müssen wir stets aufmerksam bleiben.“ Böhl-Iggelheims Bürgermeister Peter Christ (CDU) ist sich sicher, dass es keine Schwierigkeiten geben wird. „Weil wir es schon immer so handhaben, dass wir die Leute einbeziehen. Gerade bei Themen, die die Bürger sehr beschäftigen, wie Straßenbau.“ Für Christ stellt sich die Frage, ob das Mehr an Informationen durch die neue Öffentlichkeit die Bürger überhaupt interessiert. „Die ganzen Vergaben beispielsweise. Will Herr Schmitt wissen, dass Karl Müller das Gerüst für den Kitabau aufstellen darf? Und Franz Meier die Fenster einpasst? Ich glaube, den Bürgern ist wichtig, dass die Kita gebaut wird. Fertig. Und das, was von Interesse war, war auch immer schon öffentlich“, sagt Christ. Wie viel will der Bürger wissen? Wie weit will er sich einbringen? Darüber macht sich auch Dannstadt-Schauernheims Verbandsbürgermeister Stefan Veth (CDU) Gedanken: „Ich persönlich stelle fest, dass es den meisten Bürgern gar nicht darum geht, Probleme selbst in die Hand zu nehmen. Sie sind mit dem System der parlamentarischen Demokratie im Prinzip einverstanden. Ich denke, viele haben eher das Problem, die komplexen Problemlagen und die modernen automatisierten Prozesse in der heutigen, sehr unübersichtlich gewordenen Welt zu verstehen. Darum muss es auch Aufgabe der Politik und der Verwaltung sein, Komplexität auf ein Minimum zu reduzieren und die wichtigsten Botschaften an die Bürger in verständlicher Form zu transportieren. Was nutzt es – wie in § 97 der Gemeindeordnung verankert –, dass Bürger Vorschläge zum Haushalt unterbreiten können, wenn selbst die Ratsmitglieder unsere doppischen Haushalte kaum durchschauen können?“ Gleichwohl gelte es, die Bürger so gut wie möglich zu informieren. Wie es weitergeht? „Große Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Gesetz zur direktdemokratischen Beteiligung haben wir, weil seit 1. Juli erst in Kraft, noch nicht. Wie viele Bürgermeister, stehe auch ich diesem Gesetz eher skeptisch gegenüber. Im Wesentlichen ist es die Öffentlichkeit der Ausschüsse, die sicherlich zu einer Verlagerung hin zu informellen Treffen führen wird“, sagt Veth. Ein großer Vorteil sei gewesen, schwierige Fragestellungen in nichtöffentlichen Sitzungen behandeln zu können, weil auf diese Weise sogenannte „Fensterreden“ vermieden worden seien und „eine konstruktive Arbeitsweise unter den Parteien möglich war“. Ähnliche Bedenken trägt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rheinauen, Otto Reiland (CDU): „Es wird anders geredet, wenn Zuhörer oder gar die Presse anwesend sind. Wenn in einem Ausschuss nicht mehr Tacheles geredet werden darf, dann wird das an einer anderen Stelle passieren.“ Auf der anderen Seite gebe es auch positive Effekte, werde durch das Gesetz doch dem Anschein vorgebeugt, dass hinter verschlossenen Türen verhandelt wird. In der Praxis würde sich nun wohl einiges verlangsamen – aufgrund der Einladungsfrist. Wenn ein Bauantrag beispielsweise erst kurz vor einer Sitzung eingereicht werde, dann könne er nicht mehr diskutiert werden und bleibe bis zur nächsten Sitzung liegen. |btw/mamü/Fotos: Frei (2), Lenz (2)/ Kunz

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