Lambsheim-Hessheim RHEINPFALZ Plus Artikel Urteil im Untreueprozess um Geld aus Parkautomaten

Die Angeklagte hatte sich aus Automaten wie diesem auf dem Parkplatz des Lambsheimer Weihers bedient.
Die Angeklagte hatte sich aus Automaten wie diesem auf dem Parkplatz des Lambsheimer Weihers bedient.

Die Frau, die während ihres Dienstes für die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim Einnahmen aus Parkautomaten veruntreut hat, ist verurteilt worden. Hält sie sich an die Bewährungsauflage, wird sie an einer Freiheitsstrafe vorbeikommen. Zudem ist der Angeklagten ein öffentliches Verfahren erspart geblieben.

Das öffentliche Interesse war für einen Fall vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Frankenthal nicht gering. Mehrere Zuschauer hatten sich am Donnerstagmorgen im Sitzungssaal 13 eingefunden, um dem Ausgang eines besonders dreisten Falles beizuwohnen: Eine zum Zeitpunkt der Anklageerhebung 41-jährige Frau aus dem Kreis Bad Dürkheim hatte von August 2018 bis August 2020 in 71 Fällen Gelder der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim veruntreut. So steckte die ehemalige Mitarbeiterin der VG bei den regelmäßigen Leerungen der Parkscheinautomaten am Lambsheimer Nachtweideweiher immer wieder Geldbeträge in ihre eigene Tasche. Am Ende hatte sie 51.270,60 Euro unerlaubterweise für sich selbst vereinnahmt. Aufgefallen waren die Unregelmäßigkeiten bei den Leerungen in der Verbandsgemeinde im Oktober 2021. Die Frau zeigte sich sofort geständig.

Nach den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft wurde ein Jahr später, im Oktober 2022, Anklage erhoben. Mehrfach wurde die öffentliche Hauptverhandlung verschoben. Der erste Termin im März 2023 platzte, weil die Angeklagte erkrankt abgesagt hatte. Dann wurde es lange Zeit sehr still um den Fall. RHEINPFALZ-Recherchen ergaben, dass die Angeklagte zwischenzeitlich versucht hatte, den veruntreuten Betrag vollständig zurückzuzahlen – und damit zusammen mit ihrer Geständigkeit einem öffentlichen Verfahren zu entgehen, indem sie per Strafbefehlsverfahren verurteilt wird. Für die Rückzahlung des Betrags bekam sie bis Januar 2024 Zeit, die Frist ließ sie aber verstreichen. Das Gericht musste nun also doch eine öffentliche Verhandlung ansetzen. Der zunächst auf den 13. Juni festgesetzte Termin verschob sich dann erneut um einen Monat.

Am Donnerstagfrüh hatte das derart in die Länge gezogene Verfahren dann ein schnelles Ende:

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