Rhein-Pfalz Kreis Waffenverbot nach Ballerei

Wer einen Kleinen Waffenschein hat, darf Schreckschuss- und Reizgaswaffen mit sich herumtragen. Doch wer sich danebenbenimmt, ka
Wer einen Kleinen Waffenschein hat, darf Schreckschuss- und Reizgaswaffen mit sich herumtragen. Doch wer sich danebenbenimmt, kann diese Lizenz auch wieder verlieren.

«Ludwigshafen/Neustadt.» Ein Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis verliert seine Waffenlizenz, weil er nachts sturzbetrunken mit Platzpatronen herumgeballert und so seine Nachbarn in Panik versetzt hat. Die Polizei soll bei dem NPD-Anhänger auch noch ein Gewehr aus einer bekannten Firma für Kriegsgerät gefunden haben. Wie gefährlich diese Waffe war, hält die Frankenthaler Staatsanwaltschaft aber geheim.

Schüsse hallten 2017 in einer Dezembernacht durch eine Ortsgemeinde im Süden des Rhein-Pfalz-Kreises. Aufgeschreckte Anwohner riefen deshalb in Panik bei der Polizei an. Und die schickte ein Großaufgebot in den Einsatz: 32 Beamte eilten herbei. Sie stellten einen Mann, der mit Platzpatronen herumgeballert hatte und sturzbetrunken war. Denn nach eigenen Angaben hatte er eine 0,7-Liter-Flasche Weinbrand in sich hineingeschüttet: So steht es in den Akten, die der Neustadter Verwaltungsrichter Roland Kintz nun auf seinem Tisch ausgebreitet hat. Ein Fall für den Juristen und seine Kollegen ist die Geschichte vom Baller-Mann, weil der bei ihnen gegen die Kreisverwaltung geklagt hat. Denn die Ludwigshafener Behörde hat ihm nach dem Vorfall seinen Kleinen Waffenschein weggenommen. Dieses amtliche Schriftstück braucht jeder Bürger, der Schreckschuss- oder Reizgaswaffen mit sich herumtragen will. Und es ist viel leichter zu bekommen als eine Lizenz für scharfe Waffen. Denn die erhält nur, wer sie aus gutem Grund beantragt: etwa weil er Jäger oder Sportschütze ist. Oder weil er als Geldbote arbeitet. Doch auch für den Kleinen Waffenschein gilt: Wer ihn haben will, muss „zuverlässig“ sein. Als unzuverlässig gilt zum Beispiel, wer wegen einer schweren Straftat verurteilt wurde. Oder wer sich in den falschen, weil notorisch kriminellen oder extremistischen Kreisen herumtreibt: Rockern und „Reichsbürgern“ etwa nehmen die Behörden systematisch die Waffenlizenzen weg. Auch der Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis ist schon mit den falschen Kontakten aufgefallen: Die Behörden wollen ihn als Aktivisten an Werbeständen der NPD erspäht haben. Ein Verbotsverfahren gegen diese Partei ist zwar gescheitert. Denn das Verfassungsgericht hat geurteilt: Sie ist politisch so unbedeutend, dass die Zwangsauflösung eine überzogene Reaktion des Staates wäre. Aber als eindeutig verfassungsfeindlich haben die Karlsruher Richter die rechtsextreme Truppe trotzdem eingestuft. Und deshalb gilt mittlerweile: Auch eine NPD-Mitgliedschaft ist ein Grund, um entwaffnet zu werden. Allerdings wissen die Behörden im Fall des Mannes aus dem Rhein-Pfalz-Kreis nicht, wie genau er mit der Partei in Verbindung steht. Doch die Verwaltungsrichter konzentrieren sich ohnehin lieber auf den Vorfall aus der Dezembernacht 2017. Und auf einen weiteren nur ein paar Tage später, da fiel der Kläger schon wieder mit Geballer auf. Was er sich dabei gedacht hat, kann ihn in Neustadt niemand fragen. Denn zu seinem Prozess ist er nicht erschienen. Doch für die Juristen ist sowieso sonnenklar: Wer eine Flasche Weinbrand trinken und dann noch herumballern kann, muss ein massives Alkoholproblem haben und sollte schon allein deshalb keine Waffen mit sich herumtragen dürfen. Also fragt Richter Kintz nun lieber ein wenig mahnend, ob das Waffen-Verbot denn auch überwacht wird. Und die Vertreterin der Kreisverwaltung antwortet: „Davon gehe ich jedenfalls aus.“ Denn für solche Kontrollen ist die Polizei zuständig. Die soll bei ihren Einsätzen wegen des Platzpatronen-Geballers noch einen brisanten Fund gemacht haben: Den Akten zufolge muss ein scharfes Gewehr aus dem Sortiment der Kriegswaffenschmiede Heckler&Koch aufgetaucht sein, die Staatsanwaltschaft Frankenthal deshalb Ermittlungen eingeleitet haben. Doch was dabei herausgekommen ist, behalten die Ankläger für sich. Ihre Begründung dafür lässt sich so zusammenfassen: Die RHEINPFALZ hat in Neustadt erfahren, wie der Mann heißt, um den es hier geht. Doch der habe das Recht, dass die Behörden gegenüber Außenstehenden geheimhalten, was ihm vorgeworfen wird. Weshalb für seinen Fall nun eine Art allgemeine Nachrichtensperre gilt.

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