Rhein-Pfalz Kreis Welpen-Fall: Der Rechtsweg ist erschöpft

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Doch der Wiener Anwalt wollte in der Sache nicht locker lassen. Zwar ließ das Oberverwaltungsgericht die Revision nicht zu, doch darüber beschwerte er sich beim Bundesverwaltungsgericht. Ohne Erfolg, wie Kühn gestern bekannt gab: „Es hat die Beschwerde der Tierhändler zurückgewiesen.“ Die Juristen in Leipzig sind der Argumentation ihrer Koblenzer Kollegen gefolgt. „Damit hat der Fall nun, was die Zahlungspflicht angeht, einen Abschluss gefunden. Ich hoffe, dass es sich bei den Tierhändlern herumspricht, dass der Rhein-Pfalz-Kreis zu diesen Transporten eine klare Linie vertritt.“ Auch in künftigen Fällen will Kühn sich nicht scheuen, einen Rechtsstreit bis vor das oberste deutsche Verwaltungsgericht zu führen. Strafrechtlich verfolgt die Staatsanwaltschaft Frankenthal den Welpen-Fall, um unter anderem zu untersuchen, ob bei dem Transport gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde. Die Aufklärung gestaltet sich allerdings schwierig. Die Ermittler sind auf die Hilfe ihrer slowakischen Kollegen angewiesen. Mitte 2013 war ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen herausgegangen. Kühn freut sich, dass er die Tierexporteure nun zumindest „über den Geldbeutel“ getroffen hat. (btw)

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