Rhein-Pfalz Kreis Zu Bewährungsstrafe verurteilt

Speyer. Ein 20-Jähriger aus dem mittleren Rhein-Pfalz-Kreis ist gestern vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht Speyer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Er stand wegen Schwarzfahrens, sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

Zwischen September 2015 und Januar 2016 war er acht Mal in der Bahn wegen Schwarzfahrens erwischt worden. Zum andern hatte er sich im Mai desselben Jahres in Böhl-Iggelheim mit einem Mädchen getroffen und sie gegen ihren Willen geküsst und trotz deutlichen Widerstands oberhalb der Kleidung an den Brüsten, dem Po und der Schamgegend angefasst. Am 3. Mai 2016 hatte er sich in Haßloch mit anderen Jugendlichen auf dem Marktplatz eine Rangelei geliefert, so die Anklage. Im Verlaufe dessen schlug er einem Jugendlichen mit der Faust so ins Gesicht, dass dieser ein Stück seines Backenzahns verlor. Zu Beginn der Verhandlung führte Verteidiger Sebastian Göthlich, Ludwigshafen, ein Rechtsgespräch im Richterzimmer mit dem Gericht und der Staatsanwältin. Als dessen Ergebnis sicherte ihm das Gericht eine Jugendstrafe nicht höher als zwei Jahre zu, sofern der Angeklagte ein Geständnis ablege. Das tat er auch, sodass 14 Zeugen abbestellt werden konnten. Im Leben des Angeklagten war schon vor der Geburt einiges schiefgelaufen. Seine Mutter war drogenabhängig – ihrem Sohn gab sie dadurch Gesundheitsschäden mit – und flog aus einem Mutter-Kind-Heim. Weder Mutter noch Vater wollten sich um ihn kümmern, so kam er in Pflege und Heime. Als die Mutter ihn mit drei Jahren zur Adoption freigab, nahmen ihn die Großeltern zu sich. Die allerdings waren überfordert. Seine Kindheit und Jugend spielte sich im Wechsel von Kinder- und Jugendheimen und Aufenthalten bei den Großeltern ab, die er „Mama“ und „Papa“ nennt. Die Schulen wechselten ebenfalls, je nach Aufenthaltsort. Trotzdem schaffte er den Hauptschulabschluss, sogar mit gutem Ergebnis. Zwei Ausbildungen hat er abgebrochen. Seit 2011 war er strafrechtlich auffällig: Schwarzfahren, Diebstähle, Körperverletzung und einmal sexuelle Nötigung. Als er die nun angeklagten Taten begangen hatte, stand er unter Bewährung. Jugendgerichtshilfe, Bewährungshelferin und Betreuer waren sich einig: Er kennt keine stabilen Beziehungen, misstraut jedem Betreuer. Aber er bemühe sich um eine Ausbildung und um ein Zimmer in einer betreuten Wohngemeinschaft. Die Staatsanwältin forderte zwei Jahre Jugendstrafe, der Verteidiger ein Jahr und sechs Monate. Das Gericht entschied auf eine Gesamtstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Bis zum Beginn einer Ausbildung muss er zudem noch 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. |adö

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