Rhein-Pfalz Kreis Zur Sache: Rechtsstreit um den Polder

Die Gemeinde Altrip wehrt sich seit Sommer 2006 gegen den geplanten Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen, der auf einer 265 Hektar großen Fläche zwischen dem Campinggebiet Auf der Au und der Rennbahn entstehen soll. Bei hohem Pegelstand soll zum Schutz von Mannheim und Ludwigshafen Wasser aus dem Rhein in das Rückhaltebecken fließen, das etwa 9,2 Millionen Kubikmeter fassen soll. 40 Millionen Euro soll das kosten. Die Gemeindeverwaltung befürchtet Nachteile durch das steigende Grundwasser. Zudem seien landwirtschaftliche Flächen sowie FFH-Schutzgebiete betroffen. Deshalb hatten die Gemeindeverwaltung und mehrere private Kläger gegen das Planfeststellungsverfahren der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, die für das Errichten des Polders zuständig ist, Klage vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt eingereicht. Die Begründung: Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der SGD Süd sei unvollständig. Ein privater Kläger brachte zudem vor, dass das Vorhaben Polderbau nicht mit dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz verträglich sei. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ebenso ab wie das Oberverwaltungsgericht in Koblenz: Den Inhalt einer UVP zu prüfen, sei nach deutschem Recht nicht zulässig. Daraufhin landete die Sache beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dessen Richter riefen zur Klärung den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an. Der entschied: Die deutsche Regelung sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Gemeinden und Privatpersonen könnten durchaus eine ihrer Meinung nach fehlerhafte UVP gerichtlich prüfen lassen. Der Fall ging zurück ans Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das gestern darüber entschied. (hn)

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