Saarbrücken Calypso-Badeunfall: Fall geht an die Staatsanwaltschaft
Fast wäre ein Vierjähriger am Sonntag, 21. Juli, im „Calypso“ ums Leben gekommen. Der Junge ist laut Schwimmbad-Prokurist Michael Atassi unbemerkt von seiner Aufsichtsperson vom Kleinkinderbereich in Richtung Solebecken gelaufen und dort ebenfalls unbemerkt ins Becken gefallen. Nur durch die Reaktionen eines Badegastes und des Rettungsschwimmers konnte das Kind aus dem Wasser gehoben und mit Erste-Hilfe-Maßnahmen versorgt werden. Letztlich hatte der vierjährige Junge Glück im Unglück, den Badeunfall hat er überlebt.
Kurz nach dem Unfall ermittelte die Saarbrücker Polizei gegen die Aufsichtsperson des Vierjährigen. Tatvorwurf: Verletzung der Aufsichtspflicht. Diese Woche teilte die Polizei auf RHEINPFALZ-Nachfrage nun mit, dass sie den Vorfall an die Saarbrücker Staatsanwaltschaft weitergegeben hat.
„Nichtschwimmer sollen immer Schwimmhilfen tragen“
Das Solebecken, in dem sich der Badeunfall im Calypso ereignete, ist laut Atassi für Kinder ohne ständige Aufsicht gar nicht vorgesehen. Das Salzwasser-Becken im Außenbereich hat laut Internet-Seite des Spaßbades eine Tiefe von 1,35 Metern. „An dieser Stelle möchten wir aber betonen, dass die Sicherheit unserer Gäste eine gemeinsame Verantwortung ist. Und wir ermutigen alle Begleitpersonen, ihre Rolle ernst zu nehmen, vor allem, wenn sie Kinder betreuen, die nicht schwimmen können. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Nichtschwimmer sollten immer Schwimmhilfen tragen“, kommentierte Atassi vor wenigen Wochen gegenüber der RHEINPFALZ.
Badeunfall im Tholeyer Schaumbergbad
Während in Saarbrücken wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht ermittelt wird, ist es am Montagabend im Tholeyer Schaumbergbad ebenfalls zu einem Badeunfall gekommen. Ein Kleinkind sei gegen 18.30 Uhr aus dem Wasser gezogen worden, es sei nicht mehr ansprechbar gewesen. Der Schwimmmeister habe es nach rund zehn Minuten geschafft, das Kind zu reanimieren. Anschließend wurde es ins Krankenhaus gebracht.