Speyer Über Opfer noch lustig gemacht

Zwei wegen Körperverletzung und Betrugs angeklagte Speyerer sind gestern am dritten Prozesstag vor der Schöffengericht im Amtsgericht Speyer schuldig gesprochen worden. Der 39-Jährige, der wegen Körperverletzung in zwei unterschiedlichen Fällen vor Gericht stand, wurde zu 19 Monaten Haft verurteilt, der 35-Jährige, der nur einmal wegen Körperverletzung und diverser Betrugsfällen verurteilt wurde, bekam 23 Monate auf Bewährung.

Passiert ist nach Auffassung des Gerichts Folgendes: Am 30. Oktober 2015 besuchten die beiden Angeklagten die Kneipe „Pentagon“, dort trafen sie auf einen Gast, der – ebenso alkoholisiert wie die beiden Angeklagten – sie im Lauf des Abends verbal provozierte . Der 35-Jährige hat ihn dann geschlagen und vom Stuhl gestoßen, danach traten beide auf den am Boden Liegenden ein. Resultat: Nasenbeinbruch, Platzwunde am Nasenrücken und Schädelprellung. Der Jüngere gab zu, ihn geschlagen zu haben, der 39-Jährige hingegen bestritt die Tat. Der Verteidiger des 39-Jährigen, Tobias Hahn aus Speyer, warf dem anderen Angeklagten daraufhin vor, ein sogenanntes taktisches Geständnis wegen der Strafminderung abgelegt zu haben: „Er hat meinen Mandanten mit reingezogen.“ Das Gericht stützte sich auf weitere Augenzeugen, die an den vorangegangenen beiden Prozesstagen (wir berichteten) sagten, dass beide angegriffen hätten. Dazu hat der 39-Jährige in der Nacht vom 9. auf 10. Juli 2016 einen Anwohner in der Nähe der Aral-Tankstelle nach Auffassung des Gerichts ebenfalls geschlagen und mit einem Tierabwehrspray angegriffen. Der Mann hatte sich zuvor über den Lärm beschwert, den die Trinkergruppe um den Angeklagten verursacht hatte. Der 35-Jährige wiederum hatte die Arbeitsagentur um Geld betrogen, da er auch nach Antritt eines Jobs arbeitslos gemeldet blieb. Das Geld zahle er bereits in Raten zurück, sagte sein Verteidiger Klaus Lüdemann aus Speyer. Diverse Fälle von Betrug gab er ebenfalls zu: Er hatte Waren übers Internet bestellt, ohne sie zu bezahlen – davon aber die meisten nicht für sich, was ihm das Gericht anrechnete. Zum gestrigen Termin waren vier Zeugen geladen. Davon erschien nur einer: Der Polizist, der zur Tankstelle gerufen wurde, bestätigte die Angaben aus dem Protokoll. Eine Zeugin ist im Urlaub, die anderen beiden, ein weiterer Anwohner bei der Tankstelle und ein Gast im Pentagon, fehlten ohne Begründung. Auf eine Terminverlegung verzichtete die Richterin, denn beide seien erst nach den Taten dazugekommen. Also könnten sie nur aussagen, dass sie nichts gesehen haben. Auf Bewährung bei dem 39-Jährigen zu verzichten, begründete das Gericht zum einen mit einschlägigen Vorstrafen, zum anderen damit, dass der Angeklagte sich mehrfach gegenüber dem Anwohner nach der Tat hämisch geäußert habe – „von Reue keine Spur“. Der Jüngere bekam Bewährung, obwohl er ebenfalls einige Vorstrafen aufweisen kann. Aber: Er lebe jetzt mit seinem Kind und einer Frau fest zusammen und habe einen Job. Zudem sei er seit 2015 nicht mehr verurteilt worden. Jedenfalls vorerst, wie die Richterin betonte, gegen ihn laufe noch ein Verfahren. Beide verzichteten auf ihr letztes Wort. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

x