Speyer Alle Taten gestanden

Wegen des Verkaufs von Kokain in 17 Fällen und des Besitzes einer umgebauten Schreckschusspistole ist am Mittwoch vom Schöffengericht im Amtsgericht Speyer ein in Speyer wohnender Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der 36-Jährige war angeklagt, von Juni bis Oktober vergangenen Jahres in insgesamt 17 Fällen kleinere Mengen Kokain weiterverkauft zu haben. Der Handel fand jeweils in Mannheim statt, Kunde war ein Landsmann des Türken, der das Rauschgift seinerseits weiterverkaufte. Der Speyerer war offenbar Zwischenhändler und wurde von der Polizei in Baden-Württemberg festgenommen. Seit einem halben Jahr sitzt er nun in Untersuchungshaft in Rheinland-Pfalz. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurde die für scharfe Munition umgebaute Schreckschusspistole in seinem Kleiderschrank gefunden. Bei der Vernehmung des Mannes vor Gericht kam heraus: In der Türkei aufgewachsen, wo er auch die Schule abschloss, kam er als junger Mann „aus politischen Gründen“, die er bei seiner Vernehmung nicht weiter ausführte, ins Gefängnis. Nach zwei Jahren entlassen, sah er zu, dass er aus der Türkei wegkam. Im Jahr 2000 zog er nach Deutschland. Hier ging zunächst alles gut, er hatte Arbeit, erst als Angestellter, dann gründete er ein Geschäft in der Gastronomie, später noch ein Baugeschäft. Er heiratete und bekam mehrere Kinder. Später verlor er seine Geschäfte, das Baugeschäft ging vor zwei Jahren in Konkurs mit 150.000 Euro Schulden, weil ein Kunde nicht zahlte. Seitdem lebte er mit der Familie von „Hartz IV“. Nach der Vernehmung bat Rechtsanwältin Ute Mannebach-Junge aus Mannheim, zusammen mit dem Speyerer Rechtsanwalt Andreas Flory die Verteidigerin des Angeklagten, um ein Rechtsgespräch mit Gericht und Staatsanwalt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Darin einigten sich die Beteiligten für den Fall eines vollen Geständnisses auf einen festen Strafrahmen. Der Angeklagte räumte daraufhin die Taten vollständig ein. Staatsanwalt Andre Bohlender beantragte eine Gesamtstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung und eine Zahlung von 1000 Euro als Auflage. Die Verteidigerin wollte darunter bleiben. Das Gericht verurteilte den 36-Jährigen schließlich zu einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung und als Auflage zur Zahlung von 1000 Euro in Monatsraten. Der Angeklagte konnte eine Arbeitsstelle ab Juli nachweisen. Er war damit frei und wurde von seiner zahlreich erschienenen Familie in Empfang genommen. (adö)

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