Speyer Amtsgericht und Polizei sehen noch offene Fragen vor Cannabis-Legalisierung

Voraussichtlich ab April für Erwachsene legal: Joint rauchen.
Voraussichtlich ab April für Erwachsene legal: Joint rauchen.

Das Gesetz

Mit 404 zu 226 Stimmen hat der Bundestag vergangene Woche die kontrollierte Freigabe der Droge Cannabis beschlossen. Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang. Das Gesetz kommt abschließend voraussichtlich am 22. März noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell jedoch den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen.

Die Justiz

Die Legalisierung soll den Aufwand für die Strafverfolgung bei Polizei, Ordnungsbehörden und Staatsanwaltschaften senken – vor allem beim Verfassen von Anzeigen. Es sei davon auszugehen, dass sich die bundesweite Anzahl der Gerichtsverfahren um mindestens drei Viertel verringere. Hans-Jürgen Stricker, Direktor des Amtsgerichts Speyer, erwartet zuerst Mehrarbeit: Sein Haus sei nämlich unter anderem für die Vollstreckung von Urteilen gegen die Insassen der Schifferstadter Jugendstrafanstalt zuständig. Diese hätten oft mit Drogenvergehen zu tun, weshalb er nun die rund 200 Verfahren sowie Verurteilungen zu Arbeitsstunden einzeln prüfen müsse. „Es geht darum, ob sie weiter vollstreckt werden dürfen“, so Stricker. Er hoffe, eine Übergangsfrist etwa von drei Monaten zu erhalten und nicht alle Entscheidungen zum 1. April treffen zu müssen. Über künftige Verfahren am Amtsgericht sagt er: „Es wird weniger werden, aber nicht einfacher.“

Die Polizei

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz ist laut Sprecher Thorsten Mischler an Arbeitskreisen beteiligt, die sich mit den Folgen der Legalisierung auseinandersetzen. „Immerhin bei über der Hälfte aller in Rheinland-Pfalz polizeilich registrierten Rauschgiftdelikte handelt es sich um Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis. Es wird abzuwarten sein, wie weitreichend die erwarteten Entlastungen der Polizei tatsächlich ausfallen werden“, sagt er. Michael Appelt von der Polizeiinspektion Speyer nennt als offene Frage das künftige Vorgehen bei Verkehrskontrollen auf Drogenkonsum. „Das Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel bleibt verboten“, teilt das Präsidium mit.

x