Speyer Angeklagter gesteht und muss in Haft

Nicht nur Jugendliche und Heranwachsende können vor dem Jugendschöffengericht angeklagt werden. Geht es um Jugendschutzsachen, können auch wesentlich ältere Angeklagte dort stehen, wegen der angenommen größeren Sachkunde des Gerichts in diesen Fällen. So ging es gestern einem 51-jährigen Speyerer, der aufgrund sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wurde.

Der Speyerer stand vor dem Jugendschöffengericht im Amtsgericht Speyer, weil er laut Anklage kinderpornografische Bilder und Videos über Facebook und Whatsapp ausgetauscht hatte – auch mit einer Jugendlichen – und versucht hatte, die 15-Jährige zu überreden, dass er an ihrer vierjährigen Schwester pädophile Handlungen vornehmen könne. Die 15-Jährige, mit der er nur über soziale Netzwerke Kontakt hatte, ist geistig behindert. Sie lebt bei ihrer Familie in Nordhessen, und weder sie, noch ihre Eltern mussten vor Gericht aussagen. Nur die Aussage des Fall-Bearbeiters bei der Kriminalpolizei in Ludwigshafen, der das sichergestellte Material ausgewertet hatte, war gefragt. Der Angeklagte gestand über seinen Verteidiger, Jan Fritz aus Speyer, alle Vorwürfe. Vorher hatte ein ausführliches Rechtsgespräch im Richterzimmer kein Ergebnis erbracht. Alle Taten spielten sich 2015 ab. Mit der 15-Jährigen soll der Mann gechattet und ihr Nacktbilder von sich geschickt haben. Der Vorwurf exhibitionistischer Handlungen war deshalb auch in der Anklage enthalten. Von dem vierjährigen Mädchen habe der Mann tatsächlich Nacktbilder erhalten. Als er sich für Geschlechtsverkehr interessierte, sei der Kontakt abgebrochen. Der Polizei sei der Speyerer über seine Facebook-Aktivitäten aufgefallen, nach der Sicherstellung seines Handys seien seine Whatsapp-Aktivitäten offenkundig geworden. Der Angeklagte war bereits früher wegen pädophiler Vorfälle verurteilt worden, saß sechs Jahre in Haft, wo er auch eine Therapie machte. Mehrere Jahre hielt er sich straffrei, bis zu den nun angeklagten Taten. Er hat keine einfache Biografie: Er ist im Heim aufgewachsen und hat zeitweise auf der Straße gelebt, hat aber heute einen Job und eine feste Beziehung. Er weiß, dass er wohl lebenslang Therapie brauchen wird. Dass er die nicht gesucht hat, bewegte das Gericht dazu, von Bewährung abzusehen. Das Urteil: eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe.

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