Speyer Aus fünf mach vier

Fünf Pfarreien wollten ihn, den Boßweiler Altar. Nun sind es nur noch vier. Und auch das Bischöfliche Denkmalamt ist interessiert daran, allerdings für die Unterbringung im Dom. Seit März 2016 wird nach einem geeigneten Standort gesucht. Mit einer Entscheidung ist im zweiten Quartal dieses Jahres zu rechnen, wie der Pressesprecher des Bistums Speyer, Markus Herr, nun auf RHEINPFALZ-Anfrage mitteilt.

Der begehrte Altar aus dem 15. Jahrhundert stand in der mittlerweile ehemaligen Kirche St. Ludwig in der Korngasse. Nachdem im März 2014 die Entscheidung gefallen war, das Bistumshaus und die dazugehörige Kirche zu verkaufen, begann die Suche nach einem neuen Standort. Der Altar hat eine lange Geschichte. Der bischöfliche Sekretär von Nikolaus von Weis und spätere Domkapitular, Wilhelm Molitor, hatte die Tafeln 1860 in Boßweiler bei Grünstadt in der Kirche entdeckt, der Bischof sie anschließend mitnehmen lassen, da der damalige Pfarrer aufgrund des schlechten Zustands der Tafeln keine Verwendung mehr für sie hatte. Von wem die Tafeln stammen, ist unklar. Molitor ließ die Tafeln restaurieren und vermachte sie dem Dom für den gotischen Altar in der Katharinenkapelle. Dort stand der Altar bis 1958 und wurde dann aufgrund von Schäden durch Feuchtigkeit restauriert. Die Pfarreien Neuleiningen, Boßweiler, Deidesheim, Burrweiler und Landau Heiliger Augustinus hatten 2016 ihr Interesse bekundet. Mittlerweile hat sich die Landauer Pfarrei zurückgezogen. „Für die Pfarrei Heiliger Augustinus wurde mit einem Barockaltar aus Freinsheim inzwischen eine andere Lösung gefunden“, berichtet Herr. In allen anderen Kirchen laufen bis Ende Februar laut dem Pressesprecher Klimamessungen. Gemessen werden hierbei die Luftfeuchtigkeit und die Raumtemperatur. „Auf der Grundlage der Messergebnisse wird das Bischöfliche Denkmalamt voraussichtlich im März eine fachliche Einschätzung abgeben“, so Herr. Im Fokus stehen neben den klimatischen Bedingungen auch Sicherheitsaspekte, die Besucherfrequenz, die Öffnungszeiten der Kirchen, der kunst- und kulturhistorische Kontext sowie die architektonische Einbindung in den Kirchenraum. Die Einschätzung durch das Bischöfliche Denkmalamt bildet dann die Grundlage für die Beratung durch den Diözesan-Vermögensverwaltungsrat, den Allgemeinen Geistlichen Rat und die Entscheidung des Bischofs. Die Beratungen zu diesem Thema werden voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres stattfinden. |ccd

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