Speyer Aussagen des Zeugen sind zu schwach

Ein Ehepaar aus Speyer, 28 und 29 Jahre alt, soll 2013 und 2014 einem Minderjährigen Marihuana verkauft haben, um sein Einkommen aufzubessern. Am Mittwoch stand das Paar vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer.

Die Ehefrau, verteidigt von Rechtsanwalt Tobias Hahn (Speyer) arbeitet als Verkäuferin, ihr Ehemann, vertreten von Rechtsanwalt Jens Miller (Speyer), verlor seinen Job bei einem Hausmeisterservice. Seitdem kümmert er sich um den fünfjährigen Sohn, der krankheitsbedingt erhöhten Betreuungsbedarf hat. „Nichts von den Vorwürfen stimmt, wir hatten nie mit solchen Sachen zu tun“, sagte die Angeklagte. Beschuldigt hatte sie ein mittlerweile 18-jähriger ehemaliger Freund ihres inzwischen 19-jährigen Bruders. Gegen den Freund läuft ein eigenes Verfahren. Er sagte bei der Polizei aus, er habe 2013 und 2014 etwa jeden zweiten Tag bei den beiden in deren Wohnung Marihuana gekauft für jeweils 10 Euro, insgesamt 104 Mal. Hahn sagte, bei dieser Anschuldigung handle es sich nach aller Wahrscheinlichkeit um eine Retourkutsche des 18-Jährigen, weil der Bruder der Angeklagten ihn angezeigt habe. Der angeklagte Ehemann wollte sich zur Sache nicht äußern. Der 18-Jährige wurde als erster Zeuge vernommen. Befragt, was er, mittlerweile zwei Jahre nach seinem Schulabschluss, tue, antwortete er: „Nichts.“ Zur Zeit der Marihuanakäufe sei er 15 und 16 Jahre alt und Schüler gewesen. Die Befragung durch Richterin Alexandra Umealo-Wells gestaltete sich schwierig. Wie alles angefangen habe? Wisse er nicht mehr. Wie er die beiden kennengelernt habe? Wisse er nicht mehr. Er sei mit dem Bruder der Angeklagten etwa jeden zweiten Tag zu deren Wohnung gekommen und habe für 10 Euro Marihuana gekauft. Die wenigen Einzelheiten, an die er sich erinnerte, waren oft andere, als er bei der Polizei ausgesagt hatte, hielt ihm die Richterin vor. Der Bruder der Angeklagten sagte als Zeuge aus, er habe mit dem Freund das Kiffen angefangen, aber bei einem Dritten gekauft. Die Freundschaft ging kaputt, als er dem Freund 50 Euro für die Drogen geliehen, aber weder Stoff noch Geld zurückbekommen habe. Die Mutter des Zeugen habe das Geld erstattet. Der Vertreter der Staatsanwalt sah den Vorwurf der Anklage bestätigt und beantragte Gesamtstrafen für beide von je einem Jahr, sechs Monaten zur Bewährung. Die Verteidiger beantragten Freisprüche wegen der unglaubwürdigen Aussagen des Hauptzeugen. Das Urteil lautete auf Freispruch. Die Begründung: Die Aussagen des Belastungszeugen seien von so schlechter Qualität, dass man darauf keine Verurteilung stützen könne. |adö

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