Speyer Bei McDonald’s und in Bahnhofstraße Leben gefährdet

Es kam einiges zusammen bei dem 36-Jährigen aus dem Neustadter Raum, der sich gestern nach Verfehlungen im Speyerer Straßenverkehr vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer verantworten musste. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Mehrere Unfälle, dabei eine gefährliche Körperverletzung, vieles als Folge von Trunkenheitsfahrten, alle mit Fahrerflucht, dazu Fahrten ohne Fahrerlaubnis und Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz standen in der Anklage. Ein Fall vom 4. April 2016: Gegen 20.30 Uhr soll der Angeklagte bei McDonald’s (Wormser Landstraße) Müll aus dem Fenster geworfen haben. Als ein Mitarbeiter sich ihm in den Weg gestellt und ihn aufgefordert habe, den Müll aufzulesen und zu entsorgen, soll er gestartet sein und den Mann erfasst haben, den nur sportliches Abrollen über die Motorhaube vor größeren Verletzungen bewahrt habe. Weiter ging es danach laut Anklage auf der B 9: Auf der Höhe der Ausfahrt Speyer-West habe der 36-Jährige ein Auto rechts überholt und es an der ganzen rechten Seite beschädigt. Auch hier fuhr er demnach weiter, der Beschädigte setzte ihm allerdings hinterher, um wenigstens das Kennzeichen festzustellen. Die Fahrt ging auf die B 39, wo er den Ermittlungen zufolge auf der Höhe der Ausfahrt Hanhofen ein weiteres Auto schnitt und von der Straße drängte – wiederum mit Fahrerflucht. Die Polizei war von den verschiedenen Opfern verständigt worden, sie fing den Mann dann vor seiner Wohnung ab. Eine spätere Blutprobe ergab 1,39 Promille. Der Angeklagte behauptete zwar, erst nach den Unfällen getrunken zu haben, ein rechtsmedizinisches Gutachten zeigte jedoch laut Beweisaufnahme, dass dies nicht stimmen konnte. Der McDonald’s-Mitarbeiter zeigte als Zeuge vor Gericht in bemerkenswerter Pantomime den Vorfall. Ein Schokoladenpäckchen habe der Angeklagte nach ihm geworfen, das sei „nicht respektabel“, eine Beleidigung gewesen, sagte er. Der Angeklagte sagte, er erinnere sich nicht. An eine weitere Fahrt am 27. Mai 2016 in der Bahnhofstraße, laut Anklage ohne Fahrerlaubnis und mit 1,37 Promille, wobei er mehrere rote Ampeln überfahren habe, erinnerte er sich ebenso wie an eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis zu seiner Ex, an deren Haustür er Sturm geklingelt habe. Später habe er sie am Telefon beleidigt, obwohl ihm die Kontaktaufnahme gerichtlich untersagt war. Der Angeklagte, der bisher straffrei gelebt hatte, aber bereits wegen weiterer späterer Vorfälle verurteilt ist, wirkte wie jemand, den etwas aus der Bahn geworfen hat. Er wurde zu einer Gesamtstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Staatsanwalt hatte sechs Monate mehr beantragt. |adö

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