Speyer Besuch in Speyer mit Nachspiel vor Gericht

Vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer steht seit gestern ein 26-jähriger Speyerer, der angeklagt wird, im Juli 2014 nach einer Party eine damals 19-Jährige vergewaltigt zu haben. Er soll sich an der Frau vergangen haben, während sie auf seiner Couch schlief.

Es war eine Riesen-Geburtstagspartyparty mit mehr als 70 Gästen für die damalige Freundin des Angeklagten. Man hatte dafür eigens eine Sporthalle in Weingarten angemietet. Das Opfer war eine Schulkameradin des „Geburtstagskindes“ aus Stuttgart. Die junge Frau reiste mit dem Zug am Nachmittag an und half dann in der Wohnung des Angeklagten und seiner Partnerin in Speyer bei den Vorbereitungen. Den Angeklagten kannte sie nicht näher. Die Frauen diskutierten Kleidungsfragen, das Opfer lieh sich von der Bekannten fürs Fest einen „Jumpsuit“ mit kurzen Beinen aus. Auf dem Fest sei sie zwar „gut drauf“, aber nicht betrunken gewesen, sagte sie aus. Nach Mitternacht wurde sie so müde, dass sie sich ins Auto ihrer Bekannten legte und dort einschlief. Ein weiterer Gast sah sie dort und bot ihr den für Übernachtungen vorbereiteten Nebenraum an. Ihr war es dort aber zu voll. Ab diesem Punkt gehen die Schilderungen auseinander. Sie sagte als Zeugin, sie sei aufgewacht, als das Auto mit dem Angeklagten am Steuer bereits gefahren sei. In der Speyerer Wohnung – die Freundin war in der Halle geblieben – habe man sich unterhalten und einen Whisky getrunken. Der Angeklagte habe ihr eine Decke und ein Kissen gebracht. Sie sei danach auf der Couch, vollständig angezogen und zugedeckt, eingeschlafen. Aufgewacht sei sie, weil ihr der Angeklagte an die Brust gefasst habe, so die Frau. Sie habe ihn abgewehrt, sei wieder eingeschlafen und dann aufgewacht, weil der Angeklagte sei erneut angefasst habe. Sie habe dann entdeckt, dass der Jumpsuit und auch ihr Slip darunter mit der Schere aufgeschnitten gewesen seien. Den Anzug habe sie zusammengeknotet, sei ins Bad gerannt, habe sich mit Toilettenpapier abgewischt und per Handy ein Taxi zum Bahnhof bestellt. Der Angeklagte sagte, sie habe doch nicht bei ihm übernachten wollen und sei gegangen. Er habe sie nicht angefasst und auch nichts mit ihr getrunken. Die ebenfalls als Zeugin geladene Freundin des Angeklagten telefonierte im Zug mit dem Opfer. Noch am selben Tag habe sie es in Stuttgart besucht. Dort habe man zusammen mit der Familie die Sache besprochen, die Polizei benachrichtigt, eine Untersuchung veranlasst. Sperma sei ebenso wenig wie K.o.-Tropfen oder andere „verdächtige“ Substanzen gefunden worden. Die Zeugin sagte, sie habe einige Tage später die Polizei auf Widersprüche in der Erzählung des Opfers hingewiesen. Entscheidend wird dessen Glaubhaftigkeit sein. Die Befragung gestern im Speyerer Gerichtssaal war entsprechend hart; die Frau musste teilweise weinen. Die Verhandlung geht am Mittwoch, 16. März, mit mehreren Zeugen weiter. (adö)

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