Speyer Betrogen und gespuckt

Vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer stand ein 48-jähriger Speyerer wegen mehrerer angeklagter Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs. Auch Beleidigung durch Spucken wurde ihm zur Last gelegt. Gestern lautete das Urteil des Gerichts auf zwei Gesamtstrafen von jeweils einem Jahr und vier Monaten.

Der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Steffen Christmann, Speyer, verteidigt wurde, soll Ende Februar letzten Jahres einen Mietvertrag über eine Wohnung in Speyer abgeschlossen haben, obwohl er von vornherein gewusst habe, dass er laut Anklage das Geld für die Miete nicht aufbringen konnte. Er lebte damals von Arbeitslosengeld II oder unregelmäßigen Gelegenheitsjobs. Den Vermietern hatte er laut Ergebnis der Beweisaufnahme auf dem Handy eine Tabelle seiner Einnahmen aufgezeigt, und die hatten ihm geglaubt, zumal er bereits vor einigen Jahren zusammen mit seiner ehemaligen Frau problemlos im gleichen Haus gewohnt hatte. Einen jungen Mann, der mit bei ihm wohnen sollte, stellte er als seinen Sohn vor. Das war dieser Mann jedoch nicht, sondern der Liebhaber eines Bekannten, der den Angeklagten finanziell unterstützte. Dieser junge Mann hatte auch kein eigenes Konto, sondern nutzte das des Angeklagten mit eigener Karte. Darüber gingen nun erhebliche Beträge des Liebhabers, der als Zeuge aussagte, ein. Sie seien auch für die Miete bestimmt gewesen, Angeklagte rührte sie aber, wie er sagte, nicht an, weil es ja nicht sein Geld gewesen sei. Dem Zeugen zufolge hatte sein spielsüchtiger (Ex-)Freund das meiste Geld in Spielcasinos verloren. Das Vermieter-Ehepaar sagte übereinstimmend aus, dass sie nie Geld vom Angeklagten bekommen hätten. Der behauptete, am Anfang des Mietverhältnisses tausend Euro in bar gezahlt zu haben, aber ohne Quittung. Er habe geglaubt, die Miete aufbringen zu können. Später habe er „aus Sturheit“ nicht mehr bezahlt, da ihm der Strom abgestellt worden sei. Er habe sich „furchtbar gestritten“ mit den Vermietern. Der Freund des jungen „Untermieters“ sagte aus, auch dieses Problem aus eigener Tasche geregelt zu haben. Die Wohnung wurde letztlich gekündigt; im Zusammenhang damit spuckte der Angeklagte im Streit auf offener Straße der Vermieterin ins Gesicht, was er zugab. Parallel zu dieser Geschichte hatte er dem Gericht zufolge vom Frühjahr bis Herbst 2015 in sechs Fällen teure Smartphones bei Ebay eingestellt, die Vorkasse kassiert, aber nie die Geräte, die er auch gar nicht besaß, geliefert. Das gestand der Angeklagte auch. Das Gericht sah die Vorwürfe der Anklage bestätigt und verurteilte den Speyerer zu zwei Gesamtstrafen – eine davon wurde zur Gesamtstrafe, weil eine frühere Verurteilung einbezogen wurde – von je einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung. Es blieb dabei etwas unter dem Antrag des Staatsanwalts, der jeweils ein Jahr und sechs Monate gefordert hatte. Der Verteidiger hatte Freispruch im Fall des Mietbetrugs beantragt. |adö

x